Hallo Edda,
wer als Altersrentner die Regelaltersgrenze überschritten hat, kann für die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
Bei der Witwenrente ist es etwas komplizierter, da je nach Zeitpunkt des Todesfalls und der Eheschließung hier die Altersrente, die eigene VBL-Rente(?) und das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit bei der Einkommensanrechnung zu berücksichtigen sind. Darüberhinaus können erhebliche steuerliche Änderungen (Eintritt der Steuerpflicht) durch den Hinzutritt eines Einkommens aus Selbständigkeit eintreten.
Endgültig können die Auswirkungen auf die Witwenrente erst nach Erteilung des Steuerbescheides für das Rentenbezugsjahr festgestellt werden.
Ich kann daher nur zu einer umfassenden Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen raten, um alle Aspekte der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Rentenbezug zu erläutern.