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Experten-Antwort

Gez / Rundfunkgebühren

von Ralf Küppers26.04.2022 | 13:16
175 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Zu meiner persönlichen Lage: Ich erhalte 840€ EM Rente + 440€ im Minijob. Meine Frau (keine Rentnerin) erhält 450€ im Minijob. Wir kommen also gerade mal so klar. Sind wir verpflichtet die vollen Rundfunkgebühren zu zahlen? Es ist schon mega teuer und ich will absolut keine Grundhilfe (oder wie das heißt) beantragen. Hat da jemand Erfahrung gemacht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf Küppers,

in diesem Forum können wir leider keine Aussagen zu Rundfunkgebühren treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Uschiam 26.04.2022 | 14:00
Geringes Einkommen ist leider kein Grund für eine Ermäßigung /Befreiung. Nur ein Bezug von Sozialleistungen mit Vorlage einer Bescheinigung einer entsprechenden Sozialbehörde würde zum Erlass führen.
Berndam 26.04.2022 | 14:58
Bekommen Sie bestimmte Sozialleistungen, sind Sie von der GEZ befreit. Bekommen Sie aus irgendwelchen Gründen keine Sozialleistungen, leben aber trotzdem am Existenzminimum, gibt's die Möglichkeit der Befreiung als Härtefall (BVerwG 6 C 10.18).
Die Wahrheit....am 26.04.2022 | 15:00
Gehen Sie aufs Sozialamt und beantragen Sie eine Aufstockung Sie Grundsicherung das steht Ihnen in Ihrer Situation zu....wenn Sei wüssten wieviele dort Geld beziehen...wenn ich meine Verwandten so sehe die haben alles....mehr als dicke lauter studierte aber jeden Vorteil den es gibt wird beantragt und mitgenommen....und wenn du untern bist schämt man sich ...obwohl es einem zusteht....es ist echt zum Kotzen....tun Sie es....aber Sie müssen es tun ..keine falsche Scheu.. Viel Glück und alles Gute Max
Systemfunkam 26.04.2022 | 15:22
Nun, sparen sie bloss nicht am falschen Ende. Das, was sie abends um 20 Uhr sehen, ist die wertvolle reine Lehre. Glauben sie unbedingt alles bedingungslos und hinterfragen nichts! Sie können sicher sein, dann wird alles gut!
Die Wahrheit....am 26.04.2022 | 15:48
Bekommen Sie bestimmte Sozialleistungen, sind Sie von der GEZ befreit. Bekommen Sie aus irgendwelchen Gründen keine Sozialleistungen, leben aber trotzdem am Existenzminimum, gibt's die Möglichkeit der Befreiung als Härtefall (BVerwG 6 C 10.18).
Dabei darf das Einkommen aber nur eben den Runddunkbeitrag übersteigen. Das genannte Einkommen dürfte dafür wohl leider zu hoch sein.
Die Rundfunkgebühren ansich sind schon eine Frechheit....man ist quasi Zwangsmitglied....früher konnte man noch sagen ich habe keine Fernseher,,,und dann kamen diese schleimigen Prüfer daher......der Staat finanziert doch sonst auch alles....warum also nicht den Rundfunk....also die Grundbedürfnisse die er meint an den Bürger zu übermitteln....also keine Fußball...und keine sonstigen Beschäftigungstherapien.....wie Filme ...wo sich andere noch eine goldene Nase verdienen...!
Auch wahram 26.04.2022 | 15:49
Zitat von Die Wahrheit.... anzeigenausblenden
Hallo! Zu meiner persönlichen Lage: Ich erhalte 840€ EM Rente + 440€ im Minijob. Meine Frau (keine Rentnerin) erhält 450€ im Minijob. Wir kommen also gerade mal so klar. Sind wir verpflichtet die vollen Rundfunkgebühren zu zahlen? Es ist schon mega teuer und ich will absolut keine Grundhilfe (oder wie das heißt) beantragen. Hat da jemand Erfahrung gemacht?
Gehen Sie aufs Sozialamt und beantragen Sie eine Aufstockung Sie Grundsicherung das steht Ihnen in Ihrer Situation zu....wenn Sei wüssten wieviele dort Geld beziehen...wenn ich meine Verwandten so sehe die haben alles....mehr als dicke lauter studierte aber jeden Vorteil den es gibt wird beantragt und mitgenommen....und wenn du untern bist schämt man sich ...obwohl es einem zusteht....es ist echt zum Kotzen....tun Sie es....aber Sie müssen es tun ..keine falsche Scheu.. Viel Glück und alles Gute Max
Grundsicherung ist monetär das gleiche wie Hartz IV, eine Sozialleistung die so konzipiert ist, dass sie bewusst nicht zum Leben reichen soll. Bei Empfängern von Grundsicherung(also Leute die nicht mehr können) erschließt sich mir nur nicht, was man bei eben denen "erzwingen" will?
Die Wahrheit....am 26.04.2022 | 17:12
Noch ein Link zum Thema Für wen gibt es eine GEZ-Befreiung? Die GEZ-Befreiung gilt für folgende Personengruppen: Rentner, die nur die Mindestrente erhalten oder aufgestockt werden Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV Grundsicherungsempfänger Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Pflegebedürftige, die Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhalten Eine GEZ-Befreiung oder die Ermäßigung des GEZ-Beitrages steht ebenso Personen mit einer Behinderung zu. In erster Linie betrifft dies Menschen, die aufgrund ihrer Einschränkung Fernsehprogramme oder Hörfunk nicht wahrnehmen können.
Hucham 26.04.2022 | 18:38
Zitat von Die Wahrheit.... anzeigenausblenden
Dabei darf das Einkommen aber nur eben den Runddunkbeitrag übersteigen. Das genannte Einkommen dürfte dafür wohl leider zu hoch sein.
Die Rundfunkgebühren ansich sind schon eine Frechheit....man ist quasi Zwangsmitglied....früher konnte man noch sagen ich habe keine Fernseher,,,und dann kamen diese schleimigen Prüfer daher......der Staat finanziert doch sonst auch alles....warum also nicht den Rundfunk....also die Grundbedürfnisse die er meint an den Bürger zu übermitteln....also keine Fußball...und keine sonstigen Beschäftigungstherapien.....wie Filme ...wo sich andere noch eine goldene Nase verdienen...!
Da müssten Sie in den USA leben. Dort gibt es nichts vergleichbares zur GEZ. Ich kann mich noch erinnern als das Digitale Fernsehen in USA eingeführt wurde bekam jeder Bürger einen Scheck damit man sich damit eine digitale Box kaufen konnte damit das recht auf Information gewährleistet ist. Genauso wie die Corona Hilfe hier in Deutschland bekamen nur bestimmte Gruppen Extra Hilfe in den USA jeder der in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder schon in Rente war. In Deutschland natürlich wegen "organisatorischen Gründen" nicht machbar.
Berndam 26.04.2022 | 22:36
Bekommen Sie bestimmte Sozialleistungen, sind Sie von der GEZ befreit. Bekommen Sie aus irgendwelchen Gründen keine Sozialleistungen, leben aber trotzdem am Existenzminimum, gibt's die Möglichkeit der Befreiung als Härtefall (BVerwG 6 C 10.18).
Dabei darf das Einkommen aber nur eben den Runddunkbeitrag übersteigen. Das genannte Einkommen dürfte dafür wohl leider zu hoch sein.
Das kommt auf den Einzelfall an, Höhe Miete, Merkzeichen G vorhanden oder nicht, min. 33 Jahre Grundrentenzeit, freiwillige Beiträge zur DRV oder berufsständischen Versorgung gezahlt, etc. PP, kann man nicht so pauschal sagen.
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