Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen meiner Tätigkeit in der Schuldnerberatung stellt sich gerade die Frage wie die GEZ bzw. deren Vollstreckungsbehörde bei der Rentenversicherung als Gläubiger behandelt wird.
1. Unterliegt die GEZ und deren Vollstreckungsbehörde der normalen Pfändungsfreigrenze der ZPO, d.h. 1139 Euro für eine Alleinstehende Person? Die Rente darf somit bis zu dieser Grenze nicht gepfändet werden.
Oder,
2. darf die GEZ bzw. deren Vollstreckungsbehörde nach § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen und somit die Rente auf das Existenzminimum/Sozialhilfeniveau herunter pfänden?
Über eine kurze Rückmeldung, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
A.M.