Hallo Heinz-Werner,
zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch die Übernahme der erforderlichen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung. Ob die Kosten für eine evtl. anfallende Zweitwohnsitzsteuer über-nommen werden können sollte unmittelbar mit der zuständigen Rehafachberaterin / dem zuständigen Rehafachberater geklärt werden.
Etwaige Kosten für den Rundfunkbeitrag sind aus der Lohnersatzleistung (gezahltes Übergangsgeld) abzudecken.