GEZ und Zweitwohnsitzsteuer als Kosten der Unterkunft
20.06.2014, 09:09
von
heinz-werner
guten Tag,
im Rahmen einer beruflichen Umschulung, Teillhabe am Arbeitsleben, werde ich aufgrund der Entfernung zu meinem Heimatort am dem Schulungsort eine zweite Unterkunft benötigen. Die Miete übernimmt die DRV. Was ist aber nun mit der GEZ und der Zweitwohnsitzsteuer? Diese fallen ja nur durch die notwendige auswärtige Unterkunft an und sind nicht zu umgehen. Und ich kann sie nicht beeinflussen wie z.b. die Miete und verbrauchsabhängige Kosten ( Strom, Telefon, Internet) Werden Diese Kosten auch seitens der DRV übernommen? Danke
20.06.2014, 17:21
von
GroKo
Zitiert von: heinz-werner
guten Tag,
im Rahmen einer beruflichen Umschulung, Teillhabe am Arbeitsleben, werde ich aufgrund der Entfernung zu meinem Heimatort am dem Schulungsort eine zweite Unterkunft benötigen. Die Miete übernimmt die DRV. Was ist aber nun mit der GEZ und der Zweitwohnsitzsteuer? Diese fallen ja nur durch die notwendige auswärtige Unterkunft an und sind nicht zu umgehen. Und ich kann sie nicht beeinflussen wie z.b. die Miete und verbrauchsabhängige Kosten ( Strom, Telefon, Internet) Werden Diese Kosten auch seitens der DRV übernommen? Danke
Seife, Shampoo, Badehosen, Zahnbürste usw. wird auch alles bezahlt Sie müssen nur die Belege einreichen.
21.06.2014, 08:43
von
heinz-werner
GEZ und Zweitwohnsitzsteuer fallen zwingend an bei einer auswärtigen Unterkunft. GEZ konnte bis 2012 vermieden werden wenn keine Geräte vorhanden waren. Seit 2013 durch die Einführung als Haushaltspauschale ist das nicht mehr möglich. Eine Zweitwohnsitzsteuer wird auch in den letzten Jahren von immer mehr Städten erhoben. Werden diese "neu" entstandenen fixen Kosten inzwischen mit übernommen? Danke
25.06.2014, 14:54
Experten-Antwort
Hallo Heinz-Werner,
zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch die Übernahme der erforderlichen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung. Ob die Kosten für eine evtl. anfallende Zweitwohnsitzsteuer über-nommen werden können sollte unmittelbar mit der zuständigen Rehafachberaterin / dem zuständigen Rehafachberater geklärt werden. Etwaige Kosten für den Rundfunkbeitrag sind aus der Lohnersatzleistung (gezahltes Übergangsgeld) abzudecken.
25.06.2014, 14:54
Experten-Antwort
Hallo Heinz-Werner,
zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehört auch die Übernahme der erforderlichen Kos-ten für Unterkunft und Verpflegung. Ob die Kosten für eine evtl. anfallende Zweitwohnsitzsteuer über-nommen werden können sollte unmittelbar mit der zuständigen Rehafachberaterin / dem zuständigen Rehafachberater geklärt werden. Etwaige Kosten für den Rundfunkbeitrag sind aus der Lohnersatzleistung (gezahltes Übergangsgeld) abzudecken.