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GGF läßt RV-Beiträge in der DRV

von Franck09.02.2008 | 21:33
1288 Ansichten
2 Antworten

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Wenn ein GGF von der RV-Pflicht befreit wurde, aber die gezahlten Beiträge freiwillig in der DRV läßt und den Mindestbeitrag von 79,60 € p.m weiter in die DRV zahlt, welche Vorteile hat der GGF dann? Die Zahlung des Mindestbeitrages erwirkt doch nur, die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR) und einen Anspruch auf Rente wegen Arbeitslosigkeit (ALG). Aber mit dem positiven Bescheid der SV-Befreiung kann er niemals eine EMR erhalten oder eine Rente wegen ALG erhalten. Oder sehe ich das falsch? Gruß Frank J. Kontz

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.02.2008 | 10:26

So pauschal läßt sich das nicht beantworten. Es hängt noch von mehreren Faktoren ab. Welcher Jahrgang, Rentenzeiten vor 1984 usw.

Sie sollten sich um ein persönliches Gespräch in einer AuB-Stelle der DRV bemühen.

1 Antworten

puam 10.02.2008 | 09:43
Ja, das sehen Sie völlig falsch.
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