Sehr geehrter "Frager1931",
grundsätzlich ist die Antwort von "Echo" korrekt. Bessarabien gehörte zu Rumänien. Da Rumänien ein mit Deutschland verbündeter Staat war, findet das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) bei einem Ghettoaufenthalt in diesem Gebiet keine Anwendung.
Allerdings ergeben sich zur Anwendbarkeit des ZRBG immer wieder neue Erkenntnisse; nicht zuletzt durch Urteile des Bundessozialgerichts (BSG).
Ob der Aufenthalt in einem Ghetto in Bessarabien zur Anwendung des ZRBG führen kann, ist abhängig vom konkreten Aufenthaltsort und -zeitraum.
Ohne exakte Angaben sowie Einsichtnahme in ggfs. vorhandene Unterlagen kann hier keine abschließende Aussage getroffen werden.
Ich empfehle Ihnen daher, einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung von Versicherungszeiten nach dem ZRBG zu stellen, damit verbindlich geklärt werden kann, ob in Ihrem Fall eine entsprechende Berücksichtigung möglich ist.
Den Antrag stellen Sie am besten direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger (z.B. bei den jeweiligen Auskunfts- und Beratungsstellen) oder aber beim Versicherungsamt Iher Stadt- oder Gemeindeverwaltung.