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Ghetto

von Frager193129.07.2009 | 13:10
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3 Antworten

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Weiß jemand, ob der Aufenthalt in einem Ghetto in Bessarabien zu einer Rente führen kann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter "Frager1931",

grundsätzlich ist die Antwort von "Echo" korrekt. Bessarabien gehörte zu Rumänien. Da Rumänien ein mit Deutschland verbündeter Staat war, findet das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) bei einem Ghettoaufenthalt in diesem Gebiet keine Anwendung.

Allerdings ergeben sich zur Anwendbarkeit des ZRBG immer wieder neue Erkenntnisse; nicht zuletzt durch Urteile des Bundessozialgerichts (BSG).

Ob der Aufenthalt in einem Ghetto in Bessarabien zur Anwendung des ZRBG führen kann, ist abhängig vom konkreten Aufenthaltsort und -zeitraum.

Ohne exakte Angaben sowie Einsichtnahme in ggfs. vorhandene Unterlagen kann hier keine abschließende Aussage getroffen werden.

Ich empfehle Ihnen daher, einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung von Versicherungszeiten nach dem ZRBG zu stellen, damit verbindlich geklärt werden kann, ob in Ihrem Fall eine entsprechende Berücksichtigung möglich ist.

Den Antrag stellen Sie am besten direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger (z.B. bei den jeweiligen Auskunfts- und Beratungsstellen) oder aber beim Versicherungsamt Iher Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

2 Antworten

Echoam 29.07.2009 | 13:31
Das ZRBG findet keine Anwendung für Verfolgte, die sich in einem Ghetto aufgehalten haben, das sich auf dem Gebiet des Deutschen Reichs (Stand 31.12.1937) oder auf dem Gebiet eines mit Deutschland verbündeten Staates befand. Zu den verbündeten Staaten gehörten u.a.: - Rumänien, Zum Gebiet Rumäniens gehörten auch die Gebiete Bessarabien und die Nord-Bukowina, die am 03.09.1941 von Rumänien wieder eingegliedert wurden.
Königsseeam 29.07.2009 | 14:32
Hallo Echoooooooooooo Echo o o o o o o o o o o o
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