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GIBT ES DAS ?

von LAURA20.05.2009 | 14:44
1516 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an das Forum Meine Frage . Habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60% und Pflegestufe 1 . Nun wollte ich meinen Schwerbehindertenausweis vorzeitig verlängern lassen und einen höheren Prozentsatz bantragen. Nun schreibt mir das Versorgungsamt das der Antrag abgelehnt wird. Wie ist das möglich?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.05.2009 | 15:29

Hallo LAURA,

leider kann in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung keine Stellungnahme zu Verfahrensweisen und rechtlichen Grundlagen der Versorgungsämter gegeben werden.

8 Antworten

Ahaam 20.05.2009 | 14:57
Das Versorgungsamt muss seine Ablehnung ebson begründen, wie Sie das hoffentlich bei Ihrem Verschlimmerungsantrag gemacht haben. Sehen Sie also im Bescheid nach, woran ein höherer GdB scheitert. Auf der Netzseite des Versorgungsamtes in dessen Bezirk ich mich befinde ist ein Katalog hinterlegt, welcher die Einstufungskriterien in die jeweiligen GdB darstellt (eine einzelne Erkrankung kann schon je nach Schwere einen unterschiedlichen GdB nach sich ziehen usw.)
Corlettoam 20.05.2009 | 17:33
Sie müssen explicit einen Verschlimmerungsantrag stellen um eine Höherstufung ihres GdB zu erhalten. Hierzu müssen Sie auch neueste, aktuellste FACHärztliche Unterlagen beifügen, die ihr Anliegen untermauern. Nur einen " vorzeitigen " Verlängerungsantrag zu stellen reicht nicht aus. Außerdem sagt eine Pflegestufe alleine gar nichts bezüglich der Zuerkennung und der Höhe eines Grades der Behindrung aus. Es kommt immer nur auschließlich auf ihre Einschränkungen und Behinderungen im Alltagsleben an und nicht auf die Krankheiten an sich.
Schadeam 20.05.2009 | 21:38
Was versprechen Sie sich denn eigentlich von mehr Prozenten? Das einzige was das bringen könnte wäre ein höherer Steuerfreibetrag, zahlen Sie überhaupt Steuern? Für alle anderen Rechtsgebiete dürfte es ziemlich egal sein, ob 50, 60 oder mehr Prozent.
katiam 21.05.2009 | 22:57
Steuerlich wird es erst so richtig interessant ab GdB 50 - wenn man berufstätig ist, 5 Tg. Mehrurlaub im Jahr. Von wegen Kündigungsschutz und Integrationsamt: dieses Amt stimmt fast jeder Kündigung zu. M.E. eine Alibibehörde. Ansonsten zählen nur neueste ärztliche Berichte, Verschlimmerungsantrag, Gutachten für die Höherbewertung eines GdB. Kati
+++am 22.05.2009 | 09:57
Wo finde ich den Katalog
Schiko.am 22.05.2009 | 10:19
Das zu versteuernde Einkom- men vermindert sich: 25 / 30 % um 310 Euro 35 / 40% um 430 Euro 45 / 50% um 570 Euro 55 / 60% um 720 Euro 65 / 70% um 890 Euro 75 / 80% um 1.060 Euro 85/ 90% um 1.230 Euro 95 / 100% um 1420 Euro Steuerliche Auswirkung durch den jeweils persönlichen Grenz steuersatz. MfG.
Ajaxam 22.05.2009 | 10:53
Liebe Laura, eigentlich ist das ein Forum der RV - aber trotzdem will ich Ihnen antworten: Wenn die Pflegestufe I nach der Feststellung des GdB 60 getroffen wurde, sollten Sie Widerspruch erheben, mitteilen, dass seit der letzten Feststellung eine erhebliche Verschlimmerung eingetreten sei und auf das Pflegegutachten der PK (Anschrift und Versicherungsnummer angeben!) verweisen. Dann wird man Ihrem Widerspruch wohl stattgeben müssen und den SchwBAusweis entsprechend ä n d e r n ; verlängert wird er erst, wenn er ausläuft.
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