Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gibt es eine Änderung bei der Höhe Zuverdienstes

von Bernd Senft09.11.2011 | 12:59
2030 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bin wegen Erwerbsminderung vorzeitig mit 60 in Rente gegangen. Habe einen 400€ Job. Die Grenzen für den Zuverdienst sollte in 2011 oder 2012 erhöht werden (s. Link) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/neurege… Ist das geschehen oder wann gibt es diese Änderung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort lautet eindeutig: Nein!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Grizzlyam 09.11.2011 | 13:01
Es gibt noch keine verabschiedete Gesetzesänderung. Also, abwarten und Tee trinken. Im übrigen soll es sich um Änderungen bei der Altersrente und nicht bei der EM-Rente handeln.
Bernd Senftam 09.11.2011 | 13:01
Wer kennt sich damit aus?
KSCam 09.11.2011 | 18:41
Rufen Sie am besten den oder die Abgeordneten Ihres Wahlkreises an. Den fragen Sie ob und gegebenenfalls welche Pläne hierzu seine Partei, bzw. die anderen Parteien haben. Dann fragen Sie ob es dazu schon zeitliche Pläne gibt und ob er weiß wie das Gesetz zum Zuverdienst irgendwann mal im Bundesgesetzblatt stehen wird. Von Ihren Erfolgen können Sie dann hier erneut berichten......
KSCam 09.11.2011 | 21:52
....na dann schaun wir mal, was von diesen Ideen irgendwann mal Gesetz wird, was in den Koalitionen zerredet wird und was als gute Idee dauerhaft in der Versenkung verschwindet..... Gute Nacht
Aniam 09.11.2011 | 20:43
Hallo, die beabsichtigte Änderung wird auch die Hinzuverdienstregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten betreffen. Schauen Sie sich mal auf der Internetseite des BMAS zum Regierungsdialog Rente an. Dort finden Sie die neuen Ideen zur "Kombirente". http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/regierun…
DeVitoam 10.11.2011 | 00:09
Einem Politiker können sie erst glauben, wenn er sein Versprechen wahr gemacht hat. Bis dahin hat er nur Hoffnungen geweckt und von Hoffnungen werden die Wenigsten satt. Spätestens nach den Verlogenheiten von Ex-Kanzler Schröder muß das eigentlich jedem klar geworden sein.
DarkKnight RVam 10.11.2011 | 07:29
Hallo Bernd, ich gehe mal davon aus, dass Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, weil Sie BU/EU nach altem Recht sind. Die geplanten Änderungen werden aller Voraussicht nach, nicht so umgesetzt, wie die Vorschläge im Regierungsdialog Rente vorgestellt wurden. Da es bis jetzt keine Änderungen gibt, immer schön die 400 Euro-Grenze beachten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026