Hallo, Fee,
eine Erziehungsrente berechnet sich individuell. Je nachdem, welche Rentenanwartschaften bisher vorliegen und welches Einkommen sie beziehen kann die Rente höher oder niedriger ausfallen. Aufgrund der evtl. durchzuführenden Einkommensanrechnung kann es aufgrund Ihres eigenen Einkommens grds. dazu kommen, dass der Rentenanspruch zum Ruhen kommt. Ferner verweisen wir auf die von W*lfgang getätigten Aussagen und folgenden Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00a_witwer_und_witwenrente/04_einkommensanrechnung.html