Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Gibt es eine Mindestgrenste für die Erziehungsrente?

von Fee25.03.2019 | 13:08
123 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Gibt es bei der Erziehungsrente einen Mindestbetrag? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Fee,

eine Erziehungsrente berechnet sich individuell. Je nachdem, welche Rentenanwartschaften bisher vorliegen und welches Einkommen sie beziehen kann die Rente höher oder niedriger ausfallen. Aufgrund der evtl. durchzuführenden Einkommensanrechnung kann es aufgrund Ihres eigenen Einkommens grds. dazu kommen, dass der Rentenanspruch zum Ruhen kommt. Ferner verweisen wir auf die von W*lfgang getätigten Aussagen und folgenden Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00a_witwer_und_witwenrente/04_einkommensanrechnung.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Valzuunam 25.03.2019 | 14:45
Nein. Wie auch bei allen anderen Renten nicht.
senf-dazuam 25.03.2019 | 14:57
Kommt eben auf Ihr Versicherungsleben an ... Sie können in etwa den Betrag erwarten, der in der Renteninfo als volle EM-Rente angegeben wird, wenn Sie die Voraussetzungen (Scheidung nach 77, Tod des Expartners, Erziehung eines minderjährigen Kindes, allgemeine Wartezeit, keine wiederheirat) erfüllen.
Feeam 25.03.2019 | 16:18
Ja das erfülle ich alles,aber irgendwie verstehe ich das nicht ganz. Habe z.b Betrag xy wird da noch was abgezogen?
Hubertam 25.03.2019 | 17:15
Wie bei allen Renten Kranken- und Pflegeversicherung. Evtl. Einkommenssteuer (aufpassen, kann erst im Folgejahr nachgefordert werden), je nach persönlicher Situation und Gesamteinkommen.
W*lfgangam 25.03.2019 | 20:56
Hallo Fee, und natürlich wird auch eigenes/anrechenbares Einkommen (Beschäftigungseinkommen vorhanden/andere eigene Einkommensarten?), das über der Einkommensgrenze von zz. noch rd. 845 € (West) liegt (+ zusätzlichem Freibetrag bei Waisenrenten berechtigten Kindern/rd. 179 pro Kind), zu 40 % von der Erziehungsrente abgezogen. *) Entscheidend kann auch sein, ob 'altes' oder neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist, was speziell die eigenen/anzurechnenden Einkommensarten betrifft. Einfacher wäre es, diese Frage in der nächsten Beratungsstelle zu stellen, da kann man mit spitzem Bleistift mal schnell drüber rechnen, was bleibt - 'Mindestbetrag' = NULL oder eben mehr/gar die volle Erziehungsrente. Erste Hilfe finden Sie auch in diesem Merkblatt der DRV: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… *) auf den Abzug von KV/PV-Beiträgen von der Rente - bei unterstellter Pflichtmitgliedschaft in der GKV/GPV bei Rentenbezug - sowie nachgehende die etwaige ESt auf die Rente, wurden Sie bereits hingewiesen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026