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Experten-Antwort

Gibt es eine Zustellfrist für den Rentenbescheid??

von mp12.03.2014 | 18:37
2716 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gehe am 01.Mai in Regelaltersrente. Bekam vor Monaten einen Fragebogen etc.. Seitdem nichts mehr gehört. Bis wann spätestens 'muss' der Rentenbescheid verschickt werden? Gibt es dazu eine offizielle/interne Vorschrift?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wie schon erwähnt, gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorgibt, in welchem Zeitrahmen die Sachbearbeitung einen Bescheid erteilt haben muss.

Da Sie zum 01.05. in Rente gehen möchten, ist die noch nicht ergangene Bescheiderteilung völlig im Rahmen. Aus Erfahrung würde ich mit dieser Ende März bis Mitte April rechnen.

Sollten Sie den Bescheid zum Beispiel für Ihre Betriebsrente oder für Ihre Planungssicherheit früher benötigen, würde ich zu einer freundlichen Nachfrage in der Sachbearbeitung tendieren.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten

KSCam 12.03.2014 | 20:47
Nein gibt es nicht. Wäre ja auch totaler Blödsinn, weil die Dauer der Sachbearbeitung von vielen Aspekten abhängt Antragsdatum? ist das Konto geklärt?, fehlen noch Zeiten? Wie lange dauert es bis die DRV Antworten erhält? U.v.m. Bei meinem RV Träger stehen die Sachbearbeiter unter enormem "Laufzeitdruck", da bleibt normalerweise kein Antrag liegen, den man auch fertigmachen kann (wobei Pannen kann es immer geben). PS: Vor einigen Tagen, kassierte bei uns ein Berater eine üble Beschwerde eines "lieben Kunden", der den Rentenantrag am 16.01. gestellt hat und am 21.01. der Bescheid bekam. Grund: in 5 Tagen könne man ja gar nicht gründlich arbeiten. Ja, Sachen gibts.
mpam 12.03.2014 | 21:52
Ja, aus Bearbeitersicht kann ich die Antwort verstehen, aus kurz bevor stehender Rentnersicht braucht man aber doch auch so was wie Planungsklarheit. Was meint der Experte?
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