Hallo Wolf Dietrich,
die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für alle vorgezogenen Renten hat sich rückwirkend zum 01.01.2008 auf 400 EUR monatlich erhöht. Diese Grenze darf zweimal im Jahr bis zum Doppelten, damit 800 EUR, überschritten werden. Die Änderung ist mittlerweile rechtskräftig.