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Experten-Antwort

Gibt es Statistiken, wieviele nach befristeter EWM Rente wieder in Arbeit kommen

von Claudia25.09.2018 | 12:17
163 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mich würde interessieren, wie oft es passiert, das ( jüngere, also unter 58 jährige) Erwebsminderungsrentner wieder erfolgreich beruflich rehabilitiert werden. Bezw was überhaupt alles unternommen wird Was geschieht im letzten halben Jahr vor Ablauf der Befristung? Hat man noch mal Chance auf medizinische Rehabilitation bzw bekommt man womöglich eine Aufforderung? Hat man eine Chance auf Leistungen zur Teilhabe? Und was ist mit den Anspruch auf Alg1? Theoretisch dürfte der nach 3 Jahren noch greifbar sein ( ok, falsche Forum, aber vielleicht weiß es trotzdem jemand. Oder kommt die Rückkehr in den Beruf kaum vor?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.09.2018 | 20:51

Hallo Claudia,

leider habe ich kein statistisches Material, aus denen sich die von Ihnen gewünschten Zahlen entnehmen ließen. Aus meiner Sicht wären diese für Ihren konkreten Einzelfall aber ohnehin nicht zielführend verwertbar, da aus einem solchen statistischen Mittelwert keine sinnvollen Rückschlüsse auf individuell-konkrete Sachverhalte gezogen werden können.

Im Übrigen gibt es aufgrund eben dieser Individualität der Einzelfälle auch kein vorgegebenes, allgemeingültiges Schema, was in bestimmten Zeiträumen vor Auslaufen einer befristeten Erwerbsminderungsrente seitens des Rentenversicherungsträgers zu veranlassen wäre - insoweit gibt es - abgesehen von einer Erinnerung, dass die Erwerbsminderungsrente ausläuft - also auch keine pauschalen Aufforderungen durch den Rentenversicherungsträger, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben/med. Rehabilitation wahrzunehmen. Hier muss der Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass der jeweils betroffene Versicherte in gewisser Weise zunächst selbst (ggf. auch in Abstimmung mit seinen behandelnden Ärzten) einschätzen kann, ob er nach Auslaufen der befristeten Rente wieder eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann, hierfür ggf. weiterer Unterstützung bedarf (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben/med. Rehabilitation) oder sich selbst gesundheitlich weiterhin so eingeschränkt sieht, dass er einer Verlängerung der Erwerbsminderungsrente bedarf - und dieser Selbsteinschätzung folgend selbstbestimmt die notwendigen Anträge stellt.

Der Rentenversicherungsträger prüft dann individuell aufgrund der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls, welche der beantragten Leistungen erbracht werden können oder ob ggf. auch alternative Leistungen in Betracht zu ziehen sind.

Hinsichtlich eines ggf. vorhandenen ALG I-Anspruchs bliebe noch festzustellen, dass dieser durch eine zwischenzeitliche befristete Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nicht verloren geht. Hinsichtlich der weiteren Details zu einem solchen ALG I-Anspruch muss ich Sie jedoch leider an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen.

8 Antworten

Statistikeram 25.09.2018 | 13:25
Mich würde mal interessieren, ob es eine Statistik darüber gibt, wie viele Fragen in einem Rentenforum gestellt werden die unsinnig sind oder von Personen gestellt werden, die genau wissen, dass sie sich mit ihren Fragen in einem falschen Forum befinden.
Claudia am 25.09.2018 | 19:15
@ Statistiker: meine Frage ist alles andere als unsinnig. Ich bin auch befristete EWM Rentnerin, und ich will schon gerne wissen, was danach ist. Lediglich die Frage nach den Alg1 gehört eigentlich in ein anderes Forum, die anderen 3-4 Fragen gehören jedoch ganz genau hier und und nirgendwo anders hin. Und die jenigen, die hier lesen, waren vielleicht teilweise in der Situation, nach den 3 Jahren wieder arbeitsfähig zu sein und können durchaus beantworten, ob es danach Alg1 gibt. Alle anderen Fragen können mit Sicherheit die Experten gut beantworten.
Castleam 25.09.2018 | 18:14
Hallo, ich finde die Frage nicht unsinnig oder überflüssig, mich interessiert es ebenfalls.... In einer Reha hat mir mal ein Oberarzt gesagt, dass ca. 30% der EM Rentner es zurück ins Berufsleben schaffen, ob das so richtig ist weiß ich nicht. Viele Grüße
W*lfgangam 25.09.2018 | 20:13
Hallo Claudia, ich kenne nur 1 Fall (befristet volle EM/Psyche, Alter 30), der es mit Eigeninitiative versucht hat, über eine neue Berufsausbildung wieder ins Erwerbsleben einzusteigen - und nach 3 Monaten abbrechen musste. Anschließend voll EM auf Dauer. Und eine kleine Handvoll Personen (Krebs mit Heilungsbewährung), die über teilweise oder auch volle EM mit Gutwill des Arbeitgebers wieder in ihr Berufsleben mit 'passendem'/alternativem Arbeitsplatz eingestiegen sind, gibt es - ÖD eben, man kann sich kümmern, wenn es erfolgreich scheint und der Personalrat einem den Rücken stärkt und die tariflichen Möglichkeiten dazu bestehen. Von anderen 40+/50+ mit befristeter EMRT kenne ich nur die turnusmäßigen Weiterbewilligungen/nicht mal eine Einstellung der EMRT. Das ist sicher nicht repräsentativ! ...auch wenn ich schon ein paar Jahrzehnte länger tätig bin. > Bezw was überhaupt alles unternommen wird Die DRV macht erst mal gar nichts. Warum auch, die Rente läuft bis zum Ablaufdatum. Der/die Versicherte macht was oder auch nicht. > Was geschieht im letzten halben Jahr vor Ablauf der Befristung? Trotz bereits im Bescheid genanntem Rentenende erhalten Sie 4-5 Monate vorher nochmal die Info, dass Ihre Rente ausläuft – so was kann man/frau ja schon mal vergessen ;-) - und Sie einen Weiterzahlungsantrag stellen können, meist liegen sogar schon die Vordrucke dafür bei. > Hat man noch mal Chance auf medizinische Rehabilitation bzw bekommt man womöglich eine Aufforderung? Die Chance haben Sie/Antrag stellen geht immer, wenn das dazu führen kann, dass die bestehende EM behoben werden kann, um aus dem Rentenbezug herauszukommen bzw. eine volle oder teilweise Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Den Antrag stellen Sie eigenverantwortlich, eine Aufforderung dazu gibt es nicht - da man/DRV zunächst davon ausgeht, das Sie nach Ablauf der Befristung wieder voll erwerbsfähig sind. > Hat man eine Chance auf Leistungen zur Teilhabe? LTA ist Reha – LTA nur der Oberbegriff mit den verschieden Varianten, auch zur beruflichen Reha. Gruß w.
Statistikeram 25.09.2018 | 21:39
Es war doch abzusehen, dass derartige Fragen nicht konkret beantwortet werden können. Hoffentlich sind Sie jetzt zufrieden Claudia! Meine Frage hat übrigens auch niemand beantworten wollen oder können:-)
Claudiaam 26.09.2018 | 13:00
@statisker der Experte und der Herr w. haben meine Fragen schlüssig und verständlich beantwortet. Wenn sie nichts gescheites beizutragen wissen, hätten sie sich eigentlich auch die Mühe dieser zwei unqualifizierten Beiträge ihrerseits sparen können. Der Beitrag darf jetzt geschlossen werden :-)
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