gilt ab 2015

von
gahe22

Hallo,
ich habe folgendes gelesen:
EM Rente wurde bisher so berechnet, als hätte man bis 60 gearbeitet. Diese zurechnungszeit wurde um 2 jahre verlängert: von 60 auf 62 jahre.
erwerbsgeminderte werden so gestellt, als hätten sie zwei jahre länger gearbeitet. Folge: bei Neuberechnung gibt es 40 euro mehr em-rente im monat.
davon provitieren in einem ersten schritt nur die, die seit dem 1.7.2014 eine EM rente erhalten.
meine frage: meine EM rente habe ich seit 1.3.14 rückwirkend erhalten. Muss man dafür einen antrag stellen?
danke für die hilfe.

von
Santander

Antrag kann man immer stellen. Bringt aber in ihrem Fall nichts da EM-Rentenbeginn vor 1.7.2014 liegt.

von
Matze72

Die Frage wurde hier schon gefühlte einhundert Mal gestellt. Nutzen Sie die Forensuche: Stichwort 'Zurechnungszeit'
Wie hier z.B.
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27236

von
Hain

Für alles gibt es einen Stichtag, vielleicht früher schlau machen und abwarten was kommt.

von
Schorsch

Zitiert von: gahe22

Folge: bei Neuberechnung gibt es 40 euro mehr em-rente im monat.

Wie kommen Sie denn da drauf?

Haben Sie persönlich denn so viele Entgeldpukte erreicht, dass die Erhöhung in Ihrem Fall tatsächlich 40 Euro ausmachen würde?

Viel mehr ist es so, dass durch die verlängerte Zurechnungszeit MAXIMAL 40 Euro pro Monat erzielt werden KÖNNEN.

Die allermeisten Frührentner werden aber deutlich weniger als 40 Euro Zuschlag erhalten.

Haben Sie eventuell die unscheinbaren Wörtchen "BIS ZU 40 Euro" überlesen?:-)

von
Rentenzombie

Zitiert von: gahe22

Hallo,
ich habe folgendes gelesen:
EM Rente wurde bisher so berechnet, als hätte man bis 60 gearbeitet. Diese zurechnungszeit wurde um 2 jahre verlängert: von 60 auf 62 jahre.
erwerbsgeminderte werden so gestellt, als hätten sie zwei jahre länger gearbeitet. Folge: bei Neuberechnung gibt es 40 euro mehr em-rente im monat.
davon provitieren in einem ersten schritt nur die, die seit dem 1.7.2014 eine EM rente erhalten.
meine frage: meine EM rente habe ich seit 1.3.14 rückwirkend erhalten. Muss man dafür einen antrag stellen?
danke für die hilfe.

So ein Blödsinn

von
Herz1952

Hallo Schorsch,

bei Witwenrente meiner Frau wären es 30,-- € netto.

Das ist "amtlich" von einer Sachbearbeiterin nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter festgestellt worden. Bei mir wären es 50,-- € "gewesen". Für die WR nach dem 1.7.14 wird nämlich die EM-Rente fiktiv hochgerechnet auf 62 und davon die WR, in "unserem" Fall 60 %.

40 Euro es im "Falle des Falles" schon sein können. Ich war auch kein Großverdiener sondern ca. 20 % über dem Durchschnitt aller versicherten.

Die Sachbearbeiterin hat meine eigene Berechnung praktisch bestätigt. Mir geht es mehr um meine Frau als um mich selbst.

Von mir aus können Sie jetzt meine Rente und mein vorheriges Einkommen berechnen.

Zumindest den mtl. "Schnitt".

Herz1952

von
Schorsch

Zitiert von: Herz1952

Ich war auch kein Großverdiener sondern ca. 20 % über dem Durchschnitt aller versicherten.

Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von z.Zt. ca. 2.500 Euro, sind 20 Prozent mehr schon ganz beachtlich.

Die durchschnittlichen Renten sind aber bei Weitem nicht so hoch. Schon gar nicht die EM-Renten.

Auch wenn die erwähnten 40 Euro dem Durchschnittswert entsprechen sollten, ändert das nichts an der Tatsache, dass die meisten EM-Rentner deutlich darunter liegen.

von
GroKo

Zitiert von: Herz1952

Hallo Schorsch,

bei Witwenrente meiner Frau wären es 30,-- € netto.

Das ist "amtlich" von einer Sachbearbeiterin nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter festgestellt worden. Bei mir wären es 50,-- € "gewesen". Für die WR nach dem 1.7.14 wird nämlich die EM-Rente fiktiv hochgerechnet auf 62 und davon die WR, in "unserem" Fall 60 %.

40 Euro es im "Falle des Falles" schon sein können. Ich war auch kein Großverdiener sondern ca. 20 % über dem Durchschnitt aller versicherten.

Die Sachbearbeiterin hat meine eigene Berechnung praktisch bestätigt. Mir geht es mehr um meine Frau als um mich selbst.

Von mir aus können Sie jetzt meine Rente und mein vorheriges Einkommen berechnen.

Zumindest den mtl. "Schnitt".

Herz1952


Die SB war genervt von Dir hat Dir recht gegeben.

von
Herz1952

Hallo Schorsch,

im Prinzip haben sie recht und ich will mich auch nicht weiter beklagen. Aber die letzte Gehaltserhöhung war 1993 und ich bin 2006 in Rente "gegangen worden".

Der Preis dafür war hoch. Aber heute sage ich, besser als arbeitslos wg. Insolvenz der Firma, als mit 52 noch einen Job zu bekommen.

Herz1952

Experten-Antwort

Hallo Gahe22,

laut Ihren Angaben erhalten Sie rückwirkend Erwerbsminderungsrente mit Rentenbeginn 01.03.2014. Die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr erfolgt allerdings erst bei Renten ab 01.07.2014 (Stichtag), da erst zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlagen, in Form des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, vorgelegen haben. Sollte das Datum Ihres Rentenbescheides erst nach 30.06.2014 liegen, bleibt dennoch bei der Prüfung, bis wann die Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist, der Rentenbeginn entscheidend. Ein weiteren Antrag ist nicht erforderlich, da sich bei Ihnen bei den Rentenzahlungen ab 01.07.2014 keine Änderungen laut dargestelltem Sachverhalt im Hinblick auf die Rechtsgrundlage ergeben.

von
gahe22

Vielen dank für die antwort.

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