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Experten-Antwort

Gilt die abschlagsfreie Rente nur für die Geburtsjahre 1951 und 1952 ?

von Sigrid Moka23.05.2014 | 17:05
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13 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und habe Ende letzten Jahres das 63. Lebensjahr erreicht. Heute las ich in der Zeitung, dass das neue Gesetz, was heute verabschiedet wird, ausschließlich für die Jahrgänge 1951 und 1952 gilt. Ich gehe am 1.8.2014 offiziell in Rente. Das würde bedeuten, dass ich die abschlagsfreie Rente nicht bekommen würde, weil ich Ende Dezember 1950 geboren bin. Kann das wirklich so sein ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Geregelt soll der Sachverhalt im § 236b SGB VI werden. Da heißt es : Versicherte die vor dem 01.01.1953 gebren sind, ...

Also, wenn das Gesetz so in Kraft tritt, sind Sie vom Alter dabei.

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12 Antworten

Bernd60am 23.05.2014 | 17:20
Da Sie älter sind, und noch keinen Rentenantrag gestellt haben, können Sie auch gehen.
Sigrid Mokaam 23.05.2014 | 17:52
Hallo Bernd, ich habe bereits einen Rentenantrag gestellt und zwar für die abschlagsfreie Rente, weil ich m.E. die Kriterien erfülle: 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und seit Ende letzten Jahres bin ich 63. Heute war allerdings in der Regionalzeitung zu lesen, dass nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 das Privileg haben für eine abschlagsfreie Rente. Das hat mich irritiert. Viele Grüße Sigrid Moka Ich bin 1950 geboren!
KSCam 23.05.2014 | 17:58
Das gilt natürlich auch für den Jahrgang 1950, wenn man ab 01.07.2014 in Rente geht. Nicht alles was in irgendeiner Zeitung steht muss stimmen. Wenn Ihr Rentenantrag schon läuft, sollte das die DRV Sachbearbeitung eigentlich erkennen und richtig machen - Pech wenn es die DRV Bund ist, die schaffen es schon mal am 13.05.2014 Rentenbescheide mit Abschlägen rauszuhauen, auch wenn der Kunde erst zum 01.07.14 in Rente geht und 49 Arbeitsjahre hat......:) :)
senf-dazuam 23.05.2014 | 17:58
Vermutlich wird dort darauf abgezielt, dass nur diese Jahrgänge wirklich mit 63+0 in eine abschlagsfreie Rente gehen können, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ab 1953 geboren steigt die Altersgrenze um jeweils 2 Monate, bis die 1964 geboreren wieder mit 65 diese Rente beantragen können. Wenn Sie die 45 Jahre erfült haben und 63 Jahre alt sind, können Sie (weil vor 1953 geboren) quasi sofort die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen.
Pauleam 23.05.2014 | 18:24
Wer etwas nachdenkt, der wird merken, dass in den Medien gezielt die Alten gegen die Jungen aufgehetzt werden und umgekehrt. Dazu gehört auch die Verbreitung von "Halbwahrheiten" und "Hetzparolen" um des Volkes Meinungen aufzukochen. Auf diese Art der neuen "Demokratie" in der Spaßgesellschaft kann ich gerne verzichten.
Peter Dubbam 23.05.2014 | 18:13
Hallo Frau Moka, selbstverständlich gilt auch für sie die heute im Bundestag beschlossene, ab dem 01.07.2014 geltende Regelung "Abschlagsfreie Rente mit 63 bei 45 Beitragsjahren" . Da der Jahrgang 1950 schon über 63 Jahre alt ist und ab den Jahrgängen 1953 jeweils 2 Monate zu den 63 hinzukommen, sind eben die Jahrgänge 1951 und 1952 diejenigen, die "genau mit 63" diese vorzeitige Rente in Anspruch nehmen können.
Maier IIam 23.05.2014 | 18:48
Und das ist ja nicht grundlos,denn das wurmige Wahlgeschenk dürfen die Jungen bezahlen.
Mr. Presidentam 23.05.2014 | 22:32
Wer etwas nachdenkt, der wird merken, dass in den Medien gezielt die Alten gegen die Jungen aufgehetzt werden und umgekehrt. Dazu gehört auch die Verbreitung von "Halbwahrheiten" und "Hetzparolen" um des Volkes Meinungen aufzukochen. Auf diese Art der neuen "Demokratie" in der Spaßgesellschaft kann ich gerne verzichten.
Und das ist ja nicht grundlos,denn das wurmige Wahlgeschenk dürfen die Jungen bezahlen.
Ne, nicht nur die Jungen. Es geht auch zu Lasten künftiger Rentenerhöhungen, die jetzt entsprechend geringer ausfallen. Und auch die jetzigen Rentner und baldigen Rentner sind die Dummen, denn deren Einzahlungen wurden seinerzeit für versicherungsfremde Leistungen (u.a. Kosten der Deutschen Einheit) "verplempert". Deren Renten könnten heute weit höher sein. Das sollte man heute nicht vergessen, wenn man daran denkt, was die Jungen noch alles zahlen müssen.
Sigrid Mokaam 24.05.2014 | 10:29
Vielen Dank an alle, die so spontan auf meine Frage reagiert und somit eine Klärung herbeigeführt haben. Allen ein schönes Wochenende Sigrid Moka
Pauleam 24.05.2014 | 08:43
Der Medienterror und die Hetze funktionieren gut... Da fehlt nur noch der Aufstand der Jungen gegen die Alten.
Hans Peter Gälleam 25.07.2014 | 08:34
Geboren 1945, 46 Jahre Rentenbeitrag gezahlt, 2008 mit 63 Jahren und 1 Monat in Rente mit 6,9% Abschlag Wird der Abschlag nun gestrichen, das heißt bekomme ich jetzt 100% Rente
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