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Gilt die Regelung für Ferienjobs auch für Studierende

von Antonia Schwarz15.07.2008 | 16:49
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2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben am 15.07.08 berichtet, dass Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind. Gilt diese Regelung, d.h. dass diese Jobs nicht rentenversicherungspflichtig sind auch für Studierende in den Semesterferien? Das war jedenfalls früher so. Schönen Dank vorab für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antonia Schwarz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Tatsächlich waren bis zum 30.9.1996 generell alle Studenten in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren. Die Höhe des erzielten Arbeitsentgeltes und die Dauer der Beschäftigung waren hierbei unbeachtlich.

Nach der jetzigen Regelung sind Sie während Ihres Ferienjobs nur versicherungsfrei, sofern Sie die Geringfügigkeitsgrenzen entsprechend einhalten. Eine Beschäftigung ist geringfügig, sofern das erzielte Entgelt monatlich 400 Euro nicht übersteigt, bzw. die Beschäftigung nicht länger aus zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage andauert.

1 Antworten

no nameam 16.07.2008 | 06:48
Natürlich gilt diese Regelung auch für Studenten! Es ist sogar vollkommen unabhängig davon, ob Sie Studentin, Hausfrau oder Angestellte sind, solange die Beschäftigung nicht länger als 2 Monate im Jahr ausgeübt wird, oder Sie nicht mehr als 400 € im Monat verdienen. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass die einzige Einschränkung den Angestellten trifft: neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann er eine versicherungsfreie geringfügige (also Verdienst unter 400 €) Beschäftigung nebenbei ausüben, die zweite und jede weitere solche Beschäftigung wird versicherungspflichtig.
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