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Experten-Antwort

Gilt ein Antrag auf EM-Rente gleichzeitig als Kündigung?

von fifi05.01.2011 | 14:21
2009 Ansichten
6 Antworten

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Wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat (männl. 51 J.) und stellt einen EM-Antrag, gilt dieser Antrag dann gleichzeitig als Kündigung an den AGeber?? Das habe ich gehört, kann es aber nicht glauben. Wer weiss es genau ??

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, einen Rentenantrag gilt nicht als Kündigung bei einem Arbeitgeber. Das ist ein arbeitsrechtlicher Vorgang und hat mit der Rente nichts zu tun!

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5 Antworten

Sozialrechtleram 05.01.2011 | 14:24
Nein. Das ist keine Kündigung.
...am 05.01.2011 | 14:30
Nein, ein solcher Antrag gilt NICHT als Kündigung. Alledings kann es sein (je nach Tarifvertrag etc.), dass bei Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente das Beschäftigungsverhältnis sofort endet.
W*lfgangam 05.01.2011 | 21:22
Tarifvertraglich wird das Arbeitsverhältnis nur mit Ablauf des Monats der Zustellung des Rentenbescheids enden, wenn eine dauerhafte volle EM-Rente bewilligt werden würde. Alles dadrunter lässt das Arbeitsverhältnis zunächst ruhen/fortbestehen. Dem Arbeitsgeber steht es natürlich frei, unabhängig von nur Zeit- oder TeilEMrenten einen 'normalen' Kündigungsgrund zu finden. Gruß w.
Anitaam 05.01.2011 | 20:08
Soweit ich Tarifverträge kenne, nur bei einer UNBEFRISTETEN VOLLEN EM-Rente! Allerdings kann der Arbeitgeber sehr leicht kündigen, wenn die Wiederherstellung der vollen Einsatzfähigkeit unwahrscheinlich ist.
Robinam 07.01.2011 | 14:19
JA - Bei der Betriebsrente!
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