Dem Beitrag von chris wird zugestimmt. Im übrigen müssen Sie jede Erwerbstätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden. Von dort erfahren Sie auch, welche Einkommensarten überhaupt als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Der Begriff „Tätigkeit“ kommt aus der Arbeitswelt. Unter diesen Arbeitsbegriff fällt die Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit. Erwerbstätige sind alle Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.