Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

GKV-Beitrag bei Hinzuverdienst als Rentner

von GeorgL24.02.2014 | 21:10
1037 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo und guten Tag, ich hab da eine Frage! Ich bin 67 Jahre alt und Rentner. Meine Frau, 62 Jahre alt, ist nicht berufstätig. Unser gemeinsames Einkommen besteht aus meiner Rente und einem mini-Job (450€) den ich habe. Ich war seit dem Renteneintritt nicht mehr beim Finanzamt registriert da unser Einkommen weit unterhalb des Freibetrags liegt. Im Dezember 2013 wurde ein Buch (Fachbuch) von mir veröffentlicht. Daraus entstehen Einkommensmöglichkeiten durch Verkauf, Tantiemen und angebotenen Beratungsaufträgen. Um das steuerlich korrekt zu handhaben habe ich mir 2013 wieder eine Steuernummer geben lassen und kann jetzt einen Nebenverdienst über die Einkommenssteuer als Kleinunternehmer (kein Gewerbe) angeben. Die Nebeneinkünfte sind nicht planbar und werden voraussichtlich zwischen 0 und max 4000€/Jahr liegen. Meine Frage: Muss ich diese sporadischen Einkünfte (auf das Jahr umgerechnet ca.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo GeorgL,

den Ausführungen von " =//=" schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 25.02.2014 | 10:11
Mit 67 Jahren erhalten Sie ja bereits die Regelaltersrente. Somit können Sie hinzuverdienen, soviel wie Sie wollen. Es ist nicht rentenschädlich.
Herz1952am 25.02.2014 | 21:20
GeorgL Was meinen Sie GKV? Gesetzliche Krankenversicherung? Ich kenne diese Abkürzung nur so. Wenn es Ihnen darum geht (die Frage ist leider nicht komplett, sondern Unterbrochen), dann würde ich Ihnen sicherheitshalber raten, Ihre Krankenversicherung anzusprechen. Ich kenne einen ähnlichen Fall, da war es allerdings "nur" EM-Rente. Rente soweit o.k. Nur musste eine freiberuflicher Nebenverdienst, sowie Einkünfte aus "Kleingewerbe" der Krankenkasse gemeldet werden. KV/PV Beiträge waren ab einer Freigrenze von z.Z. ca. 139,-- Euro voll versicherungspflichtig, zumal auch die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht, bzw. überschritten wird. Herz1952
W*lfgangam 25.02.2014 | 22:34
Hallo Herz1952, die Frage wurde im Beitrag oben drüber bereits geklärt (Doppelpost/-frage von GeorgL). Gruß w. ...und ja, GKV ist die inoffzielle Abkürzung/Schnellschreibversion für G_esetzliche K_ranken V_ersicherung, ähnlich wie PKV oder DRV
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026