Sehr geehrter Herr Karl-Heinz,
in Ihrem Fall stellt sich also, in Anlehnung an die Ausführungen von Michael1971 die Frage, ob es sich bei Ihren Zeiten um originäre FRG-Zeiten handelt oder um Zeiten für deren Bewertung hilfsweise die Werte der FRG- Tabellen hinzugezogen wurden.
Für die abschließende Klärung Ihrer Frage empfiehlt es sich, eine schriftliche Auskunft über den ins Ausland zahlbaren Rentenbetrag, von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, anzufordern.
Mit freundlichem Gruß