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Gleichberechtigung der Rentner

von D/U Rentner12.06.2010 | 18:36
1294 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, Prinzip der Gleichbehandlung aller Staatsangehörigen! Aus "Meine Krankenversicherung bei Wohnort im Ausland" DVKA Merkblatt Punkt 1.3 ist eindeutig, der deutsche Rentner gegen den deutsche/ungarische Rentner bevorteilt ist. 1. Der deutsche Rentner bei Übersiedlung bezahlt sein Kranken und Pflegeversicherung weiter, also vollständige Mitglied der Krankenkasse. Es heißt er hat eine deutsche Versicherungskarte und er wäre Blöd sein EU Karte zu benutzen, wenn er als Besucher in Deutschland ist. Er kann sich dort ins Krankenhaus legen, ohne es genehmigen zu lassen. Weiteren er hat Anspruch auf Pflegegeld in der Übersiedlungsland. Der deutsche/ungarische Rentner bei Übersiedlung bekommt sein Kranken und Pflegeversicherung gesperrt. Er zahlt zwar keine Beiträge, aber die Verluste sind sehr hoch, gegenüber der deutsche Rentner. a) Bei Besuch in Deutschland kann sich nur begrenzt behandeln lassen mithilfe der EU Karte. b) Aus der Pflegeversicherung was er Jahrzenten lang bezahlt hat bekommt er kein Heller. c) Bei Rücker in Deutschland wird zwar sein Pflegeversicherung die Zeiten angerechnet, nicht aber die fehlende Beiträge. d) Ich habe 35 Jahre die Beiträge für die deutsche Krankenkasse bezahlt ich habe Recht auf ein Gleichbehandlung. Lohnt sich eine Verfassungsbeschwerde? Mit freundlichen Grüßen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dazu können wir in diesem Forum der Rentenversicherung leider gar nichts sagen, da sich die Frage mit den Vorschriften der Krankenversicherung befasst.

3 Antworten

Richter Holdam 12.06.2010 | 19:30
Ja natürlich. Wenn Sie das Gericht anrufen wird die Entscheidung in ihrem Sinne nur reine Formsache sein. Meine Kollegen vom Verfassungsgericht warten schon ganz ungeduldig darauf von ihnen angerufen zu werden... Verlassen Sie das bitte gleich am Montag.
Schadeam 13.06.2010 | 12:44
...ob sich eine Verfassungsbeschwerde gelohnt hat oder nicht, wissen Sie nach 5 bis 10 Jahren, wenn das Verfahren erfolgreich oder nicht abgeschlossen ist..... Mehr wird Ihnen kein Rentenexperte zu dieser Frage, die wohl eher die Krankenkasse betrifft sagen. Wer sich auf jeden Fall freut: Ihr Anwalt, der die Kohle für seine Arbeit so oder so einsackt.
Völlig falsches Forumam 13.06.2010 | 22:55
Wie sie vielleicht erkannt haben, handelt es sich hier um ein Forum der Rentenversicherung.Ihre Frage hat damit leider gar nichts zu tun.
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