Es ist die gleiche Grundlage, ob SGB VI oder SGB 6! Warum???
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Es ist die gleiche Grundlage, ob SGB VI oder SGB 6! Warum???
Um es genau zu nehmen ist SGB VI die richtige und auch offizielle Schreibweise.
Mit RAA ist vermutlich die Arbeitsanweisung der Regionalträger gemeint. Da es sich dabei um ein die Beschreibung/Handhabung der Arbeitsabläufe und auch Rechtsauslegungen zum internen Gebrauch handelt, wird dort (vermutlich der Einfachheit halber) "SGB 6" benutzt. Der Inhalt der Gesetzestexte, die der RAA zugrunde liegen, ist jedoch der des SGB VI!
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