Kann man sich mit 50 Prozent Behinderung Gleichstellen lassen auf 75?
Nein, was soll das auch bringen. Sie haben mit den 50 doch die Schwerbehinderteneigenschaft.
Nein , da geht nicht.
"Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. "
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/zentraler-Content/A08-Ordnung-Recht/A081-Schwerbehindertenrecht/Allgemein/Gleichstellung-mit-schwerbehinderten-Men.html
Die Gleichstellung behinderter Menschen (GdB 30 bis unter 50) mit schwerbehinderten Menschen (GdB ab 50) soll helfen, wenn aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden kann.
Die Vorteile sind dann zum Beispiel besonderer Kündigungsschutz, besondere Einstellungs- und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste.
Da Sie ja schwerbehindert sind, können Sie die entsprechenden Förderungen bereits in Anspruch nehmen.
Vergünstigungen, die mit einem höheren GdB als dem Vorhandenen verbunden sind, wie zum Beispiel die höheren Steuervorteile können nicht durch eine Gleichstellung erwirkt werden.
Die Gleichstellung soll bewirken, daß Sie einem Schwerbehinderten gleichgestellt werden, also so gestellt werden, als wenn Sie mindestens GdB 50 hätten, um die Schwerbehindertenrechte wie Kündigungsschutz zu erhalten.
Steuerlich erhalten Sie dann aber trotzdem den Freibetrag, der Ihnen vom Versorungsamt SGB IX-Amt zugesprochen wurde.
Eine Gleichstellung mit GdB 75 gibt es nicht und würde Ihnen auch nichts bringen.
Viele Grüße
Nix