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Experten-Antwort

Gleichstellungsantrag

von Trixie04.05.2014 | 09:32
1469 Ansichten
5 Antworten

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Vom Versorgungsamt habe ich einen GdB von 40% bekommen. Ich werde jetzt einen Gleichstellungsantrag stellen. Meine Frage wäre: Wenn ich mit 63 J. in Rente gehe, hätte ich dadurch weniger Abzüge oder wird das hierbei nicht berücksichtigt. Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Trixie,

für die Altersrente für Schwerbehinderte muss zum Rentenbeginn eine Schwerbehinderung, also ein GdB von 50, vorliegen.

Die Gleichstellung reicht nicht aus.

Die anderen User haben Ihnen schon die richtige Auskunft erteilt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Netteram 04.05.2014 | 13:54
Nur eine Schwerbehinderung, also ein GDB von mindestens 50% hat Auswirkungen und zwar auf das Alter, wann man zusammen mit der Erfüllung noch weiterer Voraussetzungen in Rente gehen könnte. Die Gleichstellung hat nur mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis zu tun.
GroKoam 04.05.2014 | 10:06
Nein
Frau Müllerschönam 04.05.2014 | 14:50
Schwerbehinderung ab GdB 50 nur mit dem grünen Ausweis. Gleichstellung reicht nicht.
Wölfchen*am 06.05.2014 | 17:26
Ein Gleichstellungsantrag wird bei der Agentur für Arbeit (AfA) gestellt. Es handelt sich hierbei "um einen verbesserten Kündigungsschutz", denn der Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Integrationsamtes den Arbeitnehmer nicht entlassen
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