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Gleichzeitig angestellt und selbstständig als Friseur

von Arni2809.02.2011 | 18:04
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Community, aktuelll bin ich Vollzeit als Friseurmeister in einem Friseursalon, ganz normale 40 Stunden Woche. Inzwischen haben sich jedoch in meinem Bekannten- / Freundeskreis so viele Leute angesammelt, dass das Thema Selbstständigkeit ein immer größeres Thema für mich wird. Problem ist nur, dass ich auf jeden Fall einen Teil (min. die Hälfte) meines aktuellen Angestelltengehaltes als Basis für meine Existenzgründung für einen gewissen Zeitraum weiter beziehen möchte. Ich habe irgendwann mal gehört, dass es in der Friseurbranche verboten ist, gleichzeitig selbstständig und angestellt als Friseur zu arbeiten, finde jedoch nirgendwo Informationsmaterial hierzu. Weiss jemand von euch, ob das der Wahrheit entspricht oder nur ein Gerücht ist, dass ich aufgegriffen habe? Wie sieht die Renten- und Krankenversicherungssituation aus, wenn ich 1. Weiterhin 40h / Woche angestellt arbeite plus ca. 10-15h / Woche selbstständig arbeite? 2. meine Angestelltentätigkeit auf 75%, also ca. 30h runterfahre und gleichzeitig ca. 20-25h / Woche selbstständig arbeite? Das sind natürlich nur hypothetische Situationen gesetzt den Fall, dass eine gleichzeitige Ausübung eines Gewerbes im Friseurbereich, mit parallelem Angestelltenverhältnis überhaupt erlaubt ist. Vielen Dank für eure Hilfe! Arni28

2 Antworten

RFnam 09.02.2011 | 18:25
Rentenversicherung: Generell können unbegrenzt viele abhängige Beschäftigungsverhältnisse und/oder selbständige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden. Bei mehreren unterschiedlichen selbständigen Tätigkeiten wird für jede einzeln geprüft, ob Versicherungspflicht kraft Gesetz besteht. Bei den abhängigen Beschäftigungen werden weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. ------------------------------------------------------------- Krankenversicherung: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
KSCam 09.02.2011 | 20:14
Als Selbständiger Friseur unterliegen Sie (zusätzlich zu der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer) auch der Versicherungspflicht als Handwerker, von der Sie sich befreien lassen können, sobald Sie 18 Jahre pflichtversichert waren. Möglicherweise fallen aus beiden Tätigkeiten Rentenbeiträge an. Mehr dazu bei den Kollegen in den Beratungsstellen der DRV. Und ob ein Friseur gleichzeitig Arbeitnehmer und selbständig sein darf, sollte Ihnen doch Ihre Friseurinnung sagen können -:)
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