Sehr geehrte Damen und Herren,
als deutscher Staatsangehöriger habe ich sowohl in der Türkei als auch in Deutschland einen Wohnsitz und bin in beiden Ländern gleichzeitig sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
İn Deutschland arbeite ich seit 1991 für einen deutschen Arbeitgeber- zur Zeit in der Gleitzone. İn der Türkei für einen türkischen Arbeitgeber seit 2008 im festen Arbeitsverhältnis.
İn der Türkei werde ich mit 53 Jahren das Rentenalter erreicht haben. Wie werden die Rentenansprüche aus beiden Ländern behandelt.
Vielen Dank