Wenn dies der Bruttobetrag ist und sonst kein weiteres Arbeitsverhältnis besteht, ist es kein Gleitzonenfall!
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Wenn dies der Bruttobetrag ist und sonst kein weiteres Arbeitsverhältnis besteht, ist es kein Gleitzonenfall!
Wenn es denn ein Gleitzonenfall ist, ist so vorzugehen;
Bei Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten außerhalb der Gleitzone, in denn zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche mtl. Arbeitsentgelt jedoch die Gleitzonengrenze unterschreitet, ist für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F zu multiplizieren (F in 2011 0,7435).
Auszug aus dem Rundschreiben über die Gleitzone.
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