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Gleitzonenregelung

von Heinzi13.11.2007 | 16:52
1306 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, an Die Experten ,und alle die sich damit auskennen. Meine Frau arbeitet in der Gleitzone, also ca. 600. Euro Brutto im Monat. Nun hat Ihr der Arbeitgeber Beiträge zurück erstattet , die angeblich von 800,. im Monat ausgehend zuviel berechnet wurden. Sozialversicherung und Rentenversicherung. Er sagte es wären nur von ca. 600,00 Euro Beiträge zu entrichten. Meine Frage wäre nun, wie wirken sich dieses dann über ca. 2 Jahre verminderten Beiträge zur Rentenversicherung auf die spätere Rente aus, oder sind diese Beiträge genau so zu behandeln als wie normale Pflichtbeiträge.Was wäre z.B bei einer Erwerbsminderungsrente? Zählten diese Beiträge dann zu den geforderten Mindestbeiträge. Ich meine die Geforderten 3 Jahre innerhalb der letzt 5 Jahre. Für Eure Antworten Vielen Dank Heinzi

8 Antworten

Bitte?am 13.11.2007 | 17:32
Was denn soll bitteschön eine "Gleitzone" darstellen?!
Bitte?am 13.11.2007 | 17:54
Wenn schon, dann "unqualifiziert". Trotzdem Danke, Sie überaus qualifizierter und hochintelligenter "unbekannt" (oder Dr. unbekannt?)
Unbekanntam 13.11.2007 | 17:44
Hallo, statt Ihre Zeit für inqualifizierte Beiträge zu nützen, wäre es auch für Sie hilfreich gewesen, mal die Suchfunktion zu benützen. @Heinzi: -------- Zitat aus der Suche: "...Seit 1. April 2003 gibt es die Gleitzonenregelung bei Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro. In diesem Einkommensbereich handelt es sich zwar um eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Abgaben zur Sozialversicherung sind jedoch für den Arbeitnehmer geringer als außerhalb der Gleitzone. Grund: In dieser "Gleitzone" werden die Beiträge zur Sozialversicheung nur von einem Teil des Arbeitsentgelts berechnet. Der Beitragsvorteil ist im unteren Bereich der Gleitzone am größten, nach oben nimmt er ab. Für den Arbeitgeber wirkt sich die Gleitzone nicht beitragsmindernd aus. Er zahlt seinen Beitragsanteil zu den Sozialabgaben nach dem vollen Arbeitsentgelt..." Vereinfacht gesagt Heinzi kann man sagen, dass man als Arbeitnehmer zwar weniger Beiträge zahlt, aber dafür auch die Rentenansprüche weniger stark steigen. Sind und Zweck dieser Regelung war, niedrig Verdienern ein höheres Netto als sonst zu geben, damit niemand sagt, "die Abzüge sind soviel, es lohnt sich nicht arbeiten zu gehen".
Unbekanntam 13.11.2007 | 18:09
@Bitte: -------- Die Suchfunktion hätte Ihre Frage sofort beantwortet. Wieso machen Sie sich denn nicht einfach mal die Mühe diese zu verwenden? Für mich ist hier Ende der Diskussion.
Fürz`leam 13.11.2007 | 18:17
ich kenne nur Gleitmittel!!! herzliche grüße Fürz`le
!am 13.11.2007 | 18:36
Meeensch unbekannt, bleib doch unbekannt!
-?-am 13.11.2007 | 18:25
...........und Sie sind bestimmt schon mal auf so nem Gleitmittel ausgerutscht und haben sich derbe die Birne angeschlagen, oder ?
Schiko.am 14.11.2007 | 08:52
Ausgehend von 19,90 % derzeit gesamtbeitrag zur rentenversicherung ergeben 200 mtl. sozialver- sicherungspflichtig einen jährlichen rentenzuwachs von 2,14 euro, für zwei jahre somit später mal 4, 28 weniger rente.Vermutlich sogar ein paar cent weniger da sie ja einen geringeren beitrags- satz als den hälftigen zu 9,95 % als AN. zahlen müssen. Diese berechnung gilt derzeit für 26,27 rentenwert. Erhöht sich dieser, steigt auch der rentenwert von 4,28 mit. Mit freundlichen Grüßen.
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