Gleitzonenregelung

von
Heinzi

Hallo, an Die Experten ,und alle die sich damit auskennen.

Meine Frau arbeitet in der Gleitzone, also ca. 600. Euro Brutto im Monat.
Nun hat Ihr der Arbeitgeber Beiträge zurück erstattet , die angeblich von 800,. im Monat ausgehend zuviel berechnet wurden. Sozialversicherung und Rentenversicherung.
Er sagte es wären nur von ca. 600,00 Euro Beiträge zu entrichten.
Meine Frage wäre nun, wie wirken sich dieses dann über ca. 2 Jahre verminderten Beiträge zur Rentenversicherung auf die spätere Rente aus, oder sind diese Beiträge genau so zu behandeln als wie normale Pflichtbeiträge.Was wäre z.B bei einer Erwerbsminderungsrente? Zählten diese Beiträge dann zu den geforderten Mindestbeiträge. Ich meine die Geforderten 3 Jahre innerhalb der letzt 5 Jahre.
Für Eure Antworten Vielen Dank

Heinzi

von
Bitte?

Was denn soll bitteschön eine "Gleitzone" darstellen?!

von
Unbekannt

Hallo,

statt Ihre Zeit für inqualifizierte Beiträge zu nützen, wäre es auch für Sie hilfreich gewesen, mal die Suchfunktion zu benützen.

@Heinzi:
--------

Zitat aus der Suche:

"...Seit 1. April 2003 gibt es die Gleitzonenregelung bei Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro. In diesem Einkommensbereich handelt es sich zwar um eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die Abgaben zur Sozialversicherung sind jedoch für den Arbeitnehmer geringer als außerhalb der Gleitzone. Grund: In dieser "Gleitzone" werden die Beiträge zur Sozialversicheung nur von einem Teil des Arbeitsentgelts berechnet. Der Beitragsvorteil ist im unteren Bereich der Gleitzone am größten, nach oben nimmt er ab. Für den Arbeitgeber wirkt sich die Gleitzone nicht beitragsmindernd aus. Er zahlt seinen Beitragsanteil zu den Sozialabgaben nach dem vollen Arbeitsentgelt..."

Vereinfacht gesagt Heinzi kann man sagen, dass man als Arbeitnehmer zwar weniger Beiträge zahlt, aber dafür auch die Rentenansprüche weniger stark steigen.

Sind und Zweck dieser Regelung war, niedrig Verdienern ein höheres Netto als sonst zu geben, damit niemand sagt, "die Abzüge sind soviel, es lohnt sich nicht arbeiten zu gehen".

von
Unbekannt

@Bitte:
--------

Die Suchfunktion hätte Ihre Frage sofort beantwortet. Wieso machen Sie sich denn nicht einfach mal die Mühe diese zu verwenden?

Für mich ist hier Ende der Diskussion.

von
Fürz`le

ich kenne nur Gleitmittel!!!

herzliche grüße

Fürz`le

von
-?-

...........und Sie sind bestimmt schon mal auf so nem Gleitmittel ausgerutscht und haben sich derbe die Birne angeschlagen, oder ?

von
!

Meeensch unbekannt, bleib doch unbekannt!

von
Schiko.

Ausgehend von 19,90 % derzeit gesamtbeitrag zur
rentenversicherung ergeben 200 mtl. sozialver-
sicherungspflichtig einen jährlichen rentenzuwachs
von 2,14 euro, für zwei jahre somit später mal
4, 28 weniger rente.Vermutlich sogar ein paar cent
weniger da sie ja einen geringeren beitrags-
satz als den hälftigen zu 9,95 % als AN. zahlen
müssen.
Diese berechnung gilt derzeit für 26,27 rentenwert.

Erhöht sich dieser, steigt auch der rentenwert von 4,28
mit.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Gleitzone ( Einkommen zwischen 400,01 und 800,00 Euro ) berechnet werden, zählen im Hinblick auf die Begründung von Rentenansprüchen voll mit.

In dieser Gleitzone gibt es zwei Berechnungsmethoden, nach denen die Beiträge entrichtet werden können. Wenn nun der Arbeitgeber Ihnen Beiträge rückerstattet, hat dies lediglich Auswirkungen auf die künftige Rentenhöhe, in dem der Zuwachs an monatlicher Rente geringer ausfällt. Dazu kann auf den Beitrag von Schiko verwiesen werden.

Die Rückerstattung bedeutet aber auch, das der künftig auszuzahlende Nettoentgelt in Ihrer Lohnabrechnung steigt. Sie aktuell Rentenbeiträge sparen.

Vergleichen Sie, welche Variante Ihnen mehr nützt. Sie können auch ein persönliches Beratungsgespräch bei einer in Ihrer Region gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle wahrnehmen. Dort hilft man Ihnen gerne weiter. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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