Ich habe noch einige ergänzende Fragen zum Beitrag von "Bismarckhering" vom 12. März 2008 zur Rückerstattung von zuviel gezahlten RV-Beiträgen. Wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung davon davon ausgeht, dass das regelmäßige Einkommen über 800 € liegt, wodurch die Gleitzonenregelung dann ja nicht zum Tragen käme, was dann aber nicht eintritt, wie sieht es dann mit zuviel gezahlten RV-Beiträgen aus (zuviel im Sinne von nicht entsprechend der Gleitzonenregelung reduziert)?
Wie lange rückwirkend kann ich die Beiträge zurückfordern?
Muss sich der Arbeitgeber darum kümmern, oder kann ich das selbst beantragen?
Danke im Voraus und freundliche Grüße
luftpumpe