Sehr geehrte Damen und Herren,
der 61-jährige A ,Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Verteilung der Anteile vom 1.1.2001 bis 31.12.2008: Ehefrau 30% und ebenfalls GmbH-Geschäftsführerin (Personal- und Finanzwesen), Ehemann 70% (operative Geschäfte)verkauft am 1.1.2009 50% seiner Anteile an einen Dritten (Fremden), der nun ebenfalls GmbH-Geschäftsführer (für Teile der operativen Geschäfte) ist. Somit hat der GmbH-GF A ab 1.1.2009 nur noch 20% , die Ehefrau des A 30% und der neue GmbH-GF B 50% der Anteile. Es besteht vertraglich eine Sperrminorität. Der GmbH-GF A ist weiterhin nicht weisungsgebunden und wie bisher auch an keine Arbeitszeit gebunden usw. Außer den verringerten Anteilen haben sich die bis zum 31.12.2008 bestehenden Verhältnisse nicht geändert.
Fragen:
Ist der GmbH-GF A (Monatsgehalt 5.000 €) ab 1.1.2009 versicherungspflichtig zur Kranken-,Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung?
Welche Stelle trifft hierüber eine rechtsverbindliche Entscheidung ? Bitte Anschrift mitteilen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Reiter