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Experten-Antwort

gr. Witwenrente plus Pflegegeld plus Minijob plus AlG2 wird die Witwenrente gekürzt?

von Uli11.07.2014 | 14:30
1412 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Ich bekomme die große Witwenrente= 567 Euro Außerdem 700 Euro Pflegegeld für meinen 11jährigen Sohn mit Pflegestufe 3. Dann ALG 2 373 Euro Und natürlich für beide Kinder die Halbwaisenrente sowie Kindergeld. Da ich aufgrund der Pflege meines Sohnes nicht voll arbeiten kann (er ist in sämtlichen Ferienzeiten zu Hause und natürlich auch wenn er krank wird oder Arzttermine hat-da stellt mich kein Arbeitgeber als Halbtagskraft ein) möchte ich einen Minijob annehmen. Denn nur zu Hause sitzen kann ich nicht! Ich würde ca 270 Euro Netto im Monat hinzuverdienen. Und jetzt meine Frage: Wieviel darf ich im Monat hinzuverdienen (Minijob) ohne das mir die Witwenrente gekürzt wird? Und wie wird das er/berechnet? Lieben Dank für die Hilfe Eure Uli

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Uli!

Ihre momentanen Einkünfte (Pflegegeld, ALG II, Halbwaisenrente, Kindergeld) sind alle nicht als anrechenbares Einkommen für Ihre Witwenrente zu berücksichtigen.

Sie haben daher noch den kompletten Freibetrag von aktuell 755,30 Euro im Westen bzw. 696,70 Euro im Osten zur Verfügung. Der Freibetrag erhöht sich je waisenrentenberechtigtes Kind um zusätzliche 160,22 Euro im Westen bzw. 147,78 Euro im Osten.

Die Aufnahme eines Minijobs ist für Sie im Hinblick auf die Witwenrente völlig unproblematisch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Pro Monat, sh. § 97 Abs. 2 SGB VI:

§ 97 SGB 6:

(2) Anrechenbar ist das Einkommen, das monatlich

1. bei Witwenrenten, Witwerrenten oder Erziehungsrenten das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts,

2. bei Waisenrenten das 17,6fache des aktuellen Rentenwerts

übersteigt. Das nicht anrechenbare Einkommen erhöht sich um das 5,6fache des aktuellen Rentenwerts für jedes Kind des Berechtigten, das Anspruch auf Waisenrente hat oder nur deshalb nicht hat, weil es nicht ein Kind des Verstorbenen ist.

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4 Antworten

KSCam 11.07.2014 | 15:51
Witwenrententechnisch ist die Aufnahme eines Minijobs kein Problem - dadurch ändert sich, da Sie keine weiteren "Arbeitseinkünfte" haben nichts. Allerdings wird sich wohl das ALG II vermindern, wenn Sie plötzlich 270 € mehr Einkommen haben. Das erfragen Sie bitte beim Jobcenter.
Uliam 13.07.2014 | 18:34
Hallo KSC, danke für die schnelle Antwort! Ja, ich weiß, das ALG2 Geld wird sich vermindern. Es gibt aber auch dort einen Freibetrag. 100 oder 120 Euro (irgendwas in dem Dreh) sind frei und dann wird ein gewisser Prozentsatz vom restlichen Geld angerechnet bzw abgezogen. Das empfinde ich nicht als schlimm, denn irgendwann möchte ich vom ALG2 gänzlich weg sein. LG Heike
Uliam 13.07.2014 | 18:34
Hallo KSC, danke für die schnelle Antwort! Ja, ich weiß, das ALG2 Geld wird sich vermindern. Es gibt aber auch dort einen Freibetrag. 100 oder 120 Euro (irgendwas in dem Dreh) sind frei und dann wird ein gewisser Prozentsatz vom restlichen Geld angerechnet bzw abgezogen. Das empfinde ich nicht als schlimm, denn irgendwann möchte ich vom ALG2 gänzlich weg sein. LG Uli
Uliam 14.07.2014 | 14:28
Gilt der Freibetrag (755,30Euro plus 2 Kinder á 160,22 Euro) pro Jahr oder pro Monat? LG Uli
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