Hallo, Uli!
Ihre momentanen Einkünfte (Pflegegeld, ALG II, Halbwaisenrente, Kindergeld) sind alle nicht als anrechenbares Einkommen für Ihre Witwenrente zu berücksichtigen.
Sie haben daher noch den kompletten Freibetrag von aktuell 755,30 Euro im Westen bzw. 696,70 Euro im Osten zur Verfügung. Der Freibetrag erhöht sich je waisenrentenberechtigtes Kind um zusätzliche 160,22 Euro im Westen bzw. 147,78 Euro im Osten.
Die Aufnahme eines Minijobs ist für Sie im Hinblick auf die Witwenrente völlig unproblematisch.