Hallo Peter,
Ihre Berechnung ist soweit richtig; zu beachten wäre noch, dass von der mtl. Unfallrente die Grundrentenbeträge nach § 31 Abs. 1 BVG abzuziehen sind; in Ihrem Fall bei 70 % M.d.E = 381,-- EUR. Außerdem ist der Zugangsfaktor (Rentenabschlag) noch zu beachten. Dadurch würde der Grenzbetrag entsprechend verringert.