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Grenzbetrag bei Zusammentreffen zwei Leistung aus Rente und Unfallversicherung

von Sandra07.07.2007 | 09:19
1601 Ansichten
1 Antworten

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Mein Mann ist bei einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit 1988 verstorben. So wird mir eine Unfallversicherung von der Berufsgenossenschaft gezahlt und eine Witwenrente. Ich bin 2005 45 Jahre geworden und bekomme von der BG eine große Witwenrente. Erst jetzt nach neuer Rentenanpassung bekomme ich eine neue Aufstellung und stelle fest, daß der Grenzbetrag beim Zusammentreffen 2 Renten sich verändert hat. Früher wurde vom JAV (Jahresarbeitsverdienst) 48 % von 1/12 dieses Betrages zugrunde gelegt, nun 70 % mal Faktor 0,600. Das heißt, ich bekomme weniger Rente als 2003. Kann das sein und wann hat sich die Grenzwertberechnung verändert? Danke

1 Antworten

Echoam 07.07.2007 | 19:30
Hallo Sandra, schreiben Sie Ihrem RV-Träger, er möchte in Anwendung der §§ 266 und 311 den alten Grenzbetrag weiter verwenden. Ich denke, es handelt sich um ein Versehen.
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