Guten Tag,
der errechnete Grenzbetrag für den Zusammenfall meiner gesetzlichen Witwenrente und meiner Unfallhinterbliebenenrente beläuft sich auf 2225 Euro.
Dieser Grenzbetrag wird nun durch die Summe der oben genannten Renten um 985 Euro überschritten.
Nun soll meine gesetzliche Witwenrente um eben diesen Betrag (985 Euro) gekürzt werden, so dass nur noch ein Rest von 105 Euro bei der gesetzlichen Witwenrente verbleibt.
Hier kommt nun meine Frage: Gibt es Faktoren, die eine höhere Auszahlung der nun ruhenden gesetzlichen Witwenrente ermöglichen, evtl. Freibeträge o.ä.?
Oder ist der Grenzbetrag grundsätzlich der höchste Gesamtbetrag für gesetzliche Witwenrente und Unfallhinterbliebenenrente?
Über eine kundige Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Grenzbetrag