Hallo Balu,
zunächst einmal ist zu klären, für welchen Zeitraum die Abfindung der Unfallrente gezahlt wurde.
Die Unfallrente gilt für den Zeitraum als fortlaufend gezahlt, für den die Abfindung bestimmt ist.
Bei abgefundenen kleinen Dauerrenten (Minderung geringer als 40%) ist dies für den Zeitraum in Jahren und Monaten der Fall, der dem Faktor entspricht, der dem Abfindungsbetrag zugrunde liegt.
Beträgt der Faktor zum Beispiel 13,8, ist ein fortlaufender Bezug der Unfallrente für 13 Jahre und 10 Monate zu fingieren (13,8 Jahre sind 13 Jahre und 0,8 mal 12 gleich 9,6 Monate, gerundet 13 Jahre und 10 Monate).
Liegt das Ende des Zeitraums vor dem Rentenbeginn der gesetzlichen Rente, erfolgt keine Anrechnung auf die gesetzliche Rente.
Bei einem darüber hinausgehenden Abfindungszeitraum empfehle ich eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Vorlage des Unfallrentenbescheides.