Hallo Boris,
Sie schreiben, dass es sich um die 2.Ehe nach dem verstorbene Ehegatten handelt. Ein Anspruch kann aber nur nach dem vorletzten Ehegatten entstehen. Sobald Sie nach dem Tod eines Ehegatten 2-mal wiedergeheiratet haben, kann aus der Versicherung des Verstorbenen keine Hinterbliebenenrente für Sie gezahlt werden.