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Experten-Antwort

große Hinterbliebenenrente

von Boris09.07.2014 | 17:40
837 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte eine DDR Hinterbliebenenrente. Vor meiner 2. Heirat wurde mir durch die Rentenversicherung im Beisein meiner letzten Ehefrau nach Aktenlage bestätigt, die Rente nach Scheidung wieder zu erlangen. Es ist meine 2. Ehe nach dem verstorbenen Ehepartner, eine Entschädigung habe ich 1x erhalten. Im Februar dieses Jahres habe ich wieder bei der Rentenversicherung vorgesprochen. Dort wurde mir erneut bestätigt, das ich Anspruch auf Hinterbliebenenrente habe. Bedingung sei das Scheidungsurteil. Im März habe ich dann erneut mit dem Scheidungsurteil vorgesprochen. Nach erneuter Prüfung wurde mir empfohlen diese Rente zu beantragen, was ich an Ort und Stelle getan habe. Ich beziehe eine Eu - Rente unbefristet (670€). Von Seiten der Rentenversicherung wurde mir Hoffnungen gemacht. (Es liegt nur noch am Prüfer, ob alle Unterlagen vollzählig sind) Dieser Prüfer hat diese Rente als unbegründet abgelehnt. Ich fühle mich hier falsch beraten, da ich annehmen muss, alle Berater haben keine Ahnung, nur der Prüfer weiß alles.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Boris,

Sie schreiben, dass es sich um die 2.Ehe nach dem verstorbene Ehegatten handelt. Ein Anspruch kann aber nur nach dem vorletzten Ehegatten entstehen. Sobald Sie nach dem Tod eines Ehegatten 2-mal wiedergeheiratet haben, kann aus der Versicherung des Verstorbenen keine Hinterbliebenenrente für Sie gezahlt werden.

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3 Antworten

Kammam 10.07.2014 | 07:00
Genau, Sie haben ja alle Berater im Bundesgebiet kennengelernt! Zur Sache selbst kann ich nur sagen, wer lesen kann, ist klar im Vorteil - § 46 Abs. 3 SGB VI, angewandt auf Ihre konkreten Verhältnisse.
Borisam 10.07.2014 | 15:42
Danke für die Antworten. Für mich bleibt aber die Frage warum mir die zuständigen Berater der Rentenversicherung nach Einsicht in die Aktenlage eine derartige Beratung geben konnten. Ist dies nicht eine Falschberatung? Wozu brauche ich dann Beratungsstellen? Muss eine Beratung nicht so sein, wie sie der Bürger verstehen muss?
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