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Grosse + Kleine Witwenrente

von Peter07.06.2007 | 09:59
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo und guten Tag an alle geneigten Leser. Ich gebe es zu.....ich blicke bei der Witwenrente nicht mehr durch. Also es ist so.....ich erhalte seit Jahren die volle EMR. Wegen einer schwerwiegenden Gehirnerkrankung werde ich wohl nicht lange Leben, nach Aussage meiner Ärtzte. ich bin nun Sep. 1962 geboren, meine Frau im März 1963. Kinder sind erwachsen. Meine Frau geht arbeiten und verdient etwa 1200 euro brutto im monat. Angenommen ich sterbe nun bald, was hat meine Frau als Rente noch zu erwarten ? Und wie lange ? Und wie ist das mit den Steuern auf ihr Gehalt + Witwenrente ? Da wird , ohne das ich es weiss, bestimmt kräftig weggesteuert ? Wer kann mir da bitte weiterhelfen ? Danke im Vorraus für jede brauchbare Antwort !

4 Antworten

Schiko.am 07.06.2007 | 10:17
Versuche gerne eine brauchbare antwort zu geben , zwei meiner kinder sind genau so alt. Gehe davon aus, den AG. ihrer frau liegt die steuerkarte mit klasse III vor, sie zahlt also keine steuer. Sie nannten die höhe der brutto – EMR. nicht, kann deshalb nur raten. Sind es 1200 euro brutto können sie bei 55% mit 660 brutto witwenrente rechnen. Einmal angenommen der fall würde 2008 eintreten sind 44% steuerfrei. Vom jahresbrutto - 660 x 12 = 7920 wären dies 4435 ca. steuerpflichtig, um diesen jahresbetrag erhöht sich der bruttoverdienst von jährlich ( 1200 x 12) 14400. Im zweiten jahr nach einem todesfall wird die ehefrau in steuerklasse I ein- gestuft. 14.400,00 arbeitsverdienst und 04.435,00 steuerpflichtiger rentanteil ergeben 18.835,00 hiervon überschlägig 3.000 freibeträge ergeben 15.835,00 tatsächliches steuerpflichtiges jahreseinkommen. Es werden wohl 1.750 steuer plus soli im jahr anfallen. Will auch gleich darauf hinweisen, übersteigt das eigene einkommen einen bestimmten betrag, kann dies durchaus zur kürzung der brutto witwenrente führen. Dies könnte bei 1200 monatsbrutto so aussehen. 720,00 Ausgangslage ( 1200 – 40%) 690,00 anrechnungsfreier betrag, verbleiben 030,00 euro ebenfalls mit 40% anrechnungspflichtig 12 euro. Statt 660 – 12 eben 648 euro bruttorente. . Mit freundlichen Grüßen.
Peteram 07.06.2007 | 11:37
Schiko, ich danke dir ! Meine EMR beträgt 950 Euro netto. Ist diese Witwenrente zeitlich begrenzt ? Peter
Schiko.am 07.06.2007 | 11:42
Ja, durch eine neue eheschliessung. MfG.
Unbekanntam 10.06.2007 | 00:23
Hallo Peter, die Witwenrente wäre in Ihrem Fall grundsätzlich 55% Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente. Der Gesetzgeber sagt aber, dass das Einkommen Ihrer Frau an diese Witwenrente angerechnet wird, wenn es den zur Zeit noch geltenden Freibetrag von 689,83 € im Monat übersteigt. Alles was über diesem Freibetrag hinausgeht, wird nich voll, sondern zu 40% angerechnet. Als Einkommen zählen in Ihrem Fall nahe zu Alles. Von Sozialleistungen bis zu Zinseinnahmen, die über den Zinsfreibetrag liegen.
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