Hallo Mitch,
bei der Umwandlung in eine Altersrente ändert sich die Rentenhöhe üblicherweise nicht; zumindest darf die Altersrente nicht geringer sein als die vorherige Erwerbsminderungsrente. Aufgrund der Zurechnungszeit, die bei Ihrer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurde, ergibt sich durch die Zahlung freiwilliger Beiträge bestenfalls wenn diese sehr hoch ist noch ein gewisser zusätzlicher Rentenbetrag für Ihre Altersrente. Näheres hierzu und zu Ihrer Frage, wie Sie noch ergänzend fürs Alter vorsorgen können, erfahren Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort werden auch sogenannte Intensivgespräche zur Altersvorsorge angeboten, bei denen Ihnen Möglichkeiten einer ergänzenden Altersvorsorge aufgezeigt werden.