Den Beiträgen von KSC und Gigi kann zugestimmt werden. Da ohne den betreffenden Bescheid aus der Unfallrente vorliegen zu haben, kann zur Frage ob und wie sich diese auf die gesetzliche Witwenrente auswirkt keine genauen Angaben gemacht werden.
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Den Beiträgen von KSC und Gigi kann zugestimmt werden. Da ohne den betreffenden Bescheid aus der Unfallrente vorliegen zu haben, kann zur Frage ob und wie sich diese auf die gesetzliche Witwenrente auswirkt keine genauen Angaben gemacht werden.
Hallo Christian77,
zur individuellen Abklärung der Frage der Anrechnung der Witwenunfallrente auf die große Witwenrente aus der Rentenversicherung empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen finden" ermitteln. Dort wird man Ihnen den Grenzbetrag errechnen, den beide Renten zusammen nicht überschreiten dürfen, um keine Minderung bei der Witwenrente zu bekommen. Sofern die beiden Renten zusammen diesen überschreiten, wird die Witwenrente Ihrer Mutter ggfs. um den den Grenzbetrag überschreitenden Betrag gemindert.
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