Hallo,
Ich beziehe nun die grosse (kleiner betrag da ich berufstätig bin) witwenrente. Da mein verstorbener Ehemann auch in der Türkei gearbeitet hat, bekomme ich auch dort eine kleine Summe. Jetzt wird dieser Betrag von der Witwenrente in Deutschland abgezogen laut Deutsch-türkischem Abkommen. Ist das richtig und fair?
Wenn man eine normale Rente beziehen würde, wäre das auch der fall, dass einem die Zustehende Rente aus dem Ausland mit der deutschen Rente verrechnet wird?
Vielen Dank im Voraus
07.06.2015, 18:34
von
Sibel
08.06.2015, 15:49
Experten-Antwort
Guten Tag,
bei den Anrechnungsvorschriften der Hinterbliebenenrente werden nur eigene Rentenansprüche oder eigener Verdienst angerechnet. Daran ändert sich auch nichts durch das deutsch-türkische Rentenabkommen.
Allerdings bestehen i
n der Türkei gesetzliche Regelungen, wonach Renten nur gezahlt werden, wenn kein weiteres Einkommen, auch im Ausland, vorliegt. Dies ist bei Ihnen wahrscheinlich der Fall.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrem türkischen Versicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen