Schon allein aufgrund des Alters Ihrer Tochter besteht unabhängig von den Kindern ein Anspruch auf die große Witwenrente. Falls das eigene Einkommen zu einer Nichtleistung der Witwenrente führt, ist der Deutschen Rentenversicherung eine etwaige Änderung der Art oder der Höhe des Einkommens mitzuteilen. Daraufhin wird eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente unter Berücksichtigung der geänderten Einkommenssituation vorgenommen und die Witwenrente wieder bzw. in zustehender Höhe gezahlt – sie „lebt also ggfs. wieder auf“.