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Experten-Antwort

Große Witwenrente

von Steuerbüro19.06.2012 | 07:01
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5 Antworten

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Hallo, eine Mandantin bezieht die große Witwenrente und möchte jetzt noch etwas Hinzuverdienen. In welcher Höhe ist dies ohne Anrechnung auf die Rente möglich. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steuerbüro,

das Einkommen wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag liegt ab 1.7.2012 in den alten Bundesländern bei 741,05 EUR und in den neuen Bundesländern bei 657,89 EUR . Wenn man Kinder hat erhöht sich ggf. der Freibetrag.

Übersteigt das Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf die Rente angerechnet.

Bis auf wenige Ausnahmen werden nahezu alle Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnt.

Dabei wird zwischen den verschieden Einkommensarten unterschieden. Beim Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung gilt als monatliches Einkommen grundsätzlich das durchschnittlich

Vorjahreseinkommen einschließlich etwaiger Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld). Wenn im Vorjahr kein Einkommen bezogen wurde, gilt das monatliche Einkommen als laufendes Einkommen. Die Prüfung erfolgt immer Im Einzelfall.

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4 Antworten

Knut Rassmussenam 19.06.2012 | 07:44
Das hängt von der Art des Hinzuverdienstes und dem Wohnsitz ab. Sollten es Einkünfte aus Beschäftigung sein, dann werden diese - sofern > 400 EUR - pauschal um 40 % "nettoisisert". Dieses Netto wird dem Freibetrag gegenüber gestellt ( West 741,05). Wird der Freibetrag überschritten, kommt es zu einer anteiligen Kürzung der Witwenrente. Es wird vom Überschreitensbetrag wiederum ein Wert von 40% herangezogen. Bsp: Brutto 1600 - pauschale Kürzung um 40% = 960 - 741,05 = 218,95 x 40% = 87,58 - diese 87,58 werden von der Witwenrente abgezogen. Sollten mehrere Einnahmen vorhanden sein, werden die natürlich mit einbezogen. Zum Nachlesen: http://rvliteratur.drv-bund.de/index.htm, dort die §§ 18 a und 18 b SGB IV.
oder soam 19.06.2012 | 10:13
Die Fragestellung war aber anders herum zu sehen: welches max. Brutto kann erzielt werden! Also: Freibetrag (West) ab 01.07.2012: 26,4 x 28,07 EUR = (741,05 (= fiktives Netto) : 60) * 100 = 1235,08 EUR brutto aus abhängiger Beschäftigung und keine sonstigen anrechenbaren Einkünfte! - Bei der Anrechnungsoptimierung aber auch an die künftige eigene Rente der Witwe denken (nicht am falschen Ende sparen!) Aber: wenn vor 01.01.1986 verwitet: Einkommen völlig egal!
marlisam 21.06.2012 | 11:43
bereits am 1. märz habe ich einen antrag auf witwenrente gestellt.bis heute habe ich keine antwort erhalten.ich möchte wissen,warum das so lange dauert,und ob der bescheid mit der neuen berechnung kommt.danke im voraus
W*lfgangam 21.06.2012 | 19:56
Hallo marlis, bitte neuen Beitrag erstellen, in alten Fragen neue stellen ist immer schlecht, zumal hier 'hinten' kaum noch nachgelesen wird. Neuer Beitrag: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Der 'Knopf'/Button dazu ist links oben über dem ersten Beitrag "neues Thema eröffnen". Zur Sache: 01.03. ist extrem lange her - fragen Sie bei der Stelle nach, was da los ist. Die ab 01.07. erfolgte Anpassung der Renten mit zeitlicher Verzögerung der Bescheiderteilung war zum damaligen Zeitpunkt eigentlich noch Hinderungsgrund. Gruß w.
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