Sofern von der Krankenkasse anlässlich der Rentenantragstellung festgestellt wurde, dass Sie als Rentenantragsteller bzw. Rentner krankenversichert sind, besteht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Nähere (z. B. Krankenversicherungskarte) bitten wir mit Ihrer zuständigen Krankenkasse zu regeln.