Zitiert von: chi
Seit 2013 gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Seither läßt es sich – jedenfalls legal – nicht vermeiden, jederzeit krankenversichert zu sein (entweder
GKV pflichtversichert,
GKV freiwillig versichert oder
PKV).
...oder die weiterhin 'Unversicherten', die über SGB 12/Krankenhilfe Sozialamt finanziert werden - nicht zu verwechseln mit den 'Nichtversicherten' die via SGB 5 wieder eingefangen' werden konnten/mussten ;-)
Gruß
w.
PS: > Seit 2013 ...faaast punktgenau, begann aber schon 2007 GKV ;-), der Rest folgte 2009. 2013 war m.W. nur eine 'letzte' Frist, um aus den seit 2007 aufgelaufenen KV-Beiträgen rechtzeitig noch rauszukommen/exorbitant hohe Beitragsnachforderungen zu vermeiden.
PPS: kein wirklich interessanter Beitrag für die DRV-Gemeinde ...die Halbwertszeit/Wegfall kann deutlich reduziert werden, wenn es nicht einzelne DRV-MA im Besonderen weiterhin interessiert ;-)