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Experten-Antwort

große Witwenrente

von Tanja T.30.04.2019 | 18:59
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Hallo, mein Partner ist seit 2005 Witwer (geb. 1969). Er hat als Witwer von 2 Kindern die volle Witwenrente bis heute bekommen. Nun wird sein jüngstes Kind bald 18 Jahre alt. Ändert sich etwas an seinen Bezügen? Danke und viele Grüße

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja T.,

der umfassenden Antwort von „W°lfgang“ kann ich mich hier nur anschließen.

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2 Antworten

W°lfgangam 30.04.2019 | 20:01
Hallo Tanja T. bei Rentenbeginn im Jahre 2005 musste er für die _große_ Witwerrente entweder - das 45.Lbj. vollendet haben - oder eine minderjähriges Kind erziehen. Für letzte Voraussetzung gab es die große Witwenrente. Das jüngste Kind wird demnächst zwar nicht mehr minderjährig sein, dafür hat er aber bereits das 45. Lbj. vollendet. Damit besteht der Anspruch auf die große Witwenrente weiterhin. Ggf. fällt ein Freibetrag bei seiner Einkommensanrechnung weg (wenn von Bedeutung ist/anrechenbares Einkommen vorliegt), wenn das dann 18 Jahre alte Kind keinen Waisenrentenanspruch mehr hat = nicht in einer Schul- oder Berufsausbildung steht. Ansonsten erhält er den Waisenrentenbezogenen Freibetrag auf sein Einkommen bis max. zum 27 Lbj. des Kindes. Er - als noch gesetzlicher Vertreter - wird demnächst Post von der DRV erhalten, um einen etwaigen weiteren Waisenrentenanspruch prüfen zu lassen, die Freibetragsprüfung geht damit einher. Sie/er kann das abkürzen, wenn er den Weiterzahlungsantrag zur Waisenrente - sofern ü18 eine Ausbildung besteht (oder innerhalb von rd. 4 Monaten beginnt) – selbst stellt und entsprechende Ausbildungsbescheinigungen mit voraussichtlicher Dauer vorlegt. Geht am schnellsten in der nächsten Beratungsstelle, ansonsten durch die Vordrucke R0615ff. selbst durchwühlen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Vor Ablauf von 3-5 Monaten vor dem 18. Lbj. des Kindes sollte man allerdings nicht tätig werden, insbesondere dann nicht, wenn ein künftige Ausbildungsweg noch völlig offen ist. Gruß w.
TTam 30.04.2019 | 19:56
Die Bezüge können/werden sich wesentlich verringern, da ein Kind wegfällt.
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