Meine Oma wird im Oktober 95 und bezieht neben ihrer geringen regulären Altersrente auch eine Große Witwenrente, weil Opa 1995 für tot erklärt wurde mit dem Datum 01.04.1945(Kurlandkessel).
Nun kam ein Schreiben von der DRV Bund, das die Große Witwenrente eingestellt werden soll.
Ist dies korrekt oder ein ganz bösartiger Scherz? Wenn korrekt, dann würde ich gerne erfahren wollen, welche Grundlage das ganze Vorgehen hat. Danke für die Auskunft.
Hier kennt niemand den Grund.
Wenn er aus dem Schreiben nicht hervorgeht, sollte man unter der im Bescheid angegeben Telefonnummer mit der zuständigen Sachbearbeitung Rücksprache halten.
Es muss doch eine Begründung in dem Schreiben stehen.
Hallo Mannometer,
ansatzweise Begründung:
- Oma hat wieder geheiratet ...wohl unwahrscheinlich, oder!?
- es wurde/jetzt festgestellt, das Opa keine 60 Monate als Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung hatte, was Grundvoraussetzung für eine Witwenrente wäre, sie deswegen zu Unrecht gezahlt worden ist.
Wie oben mehrfach erwähnt, die Begründung steht definitiv in dem Schreiben drin.
Sie können sich mit dem Schreiben auch an Ihr örtliches Versicherungsamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt wenden, um dort Hilfe/Aufklärung zu bekommen. Die telef. Kontaktaufnahme in alle Richtungen ist zz. sehr eingeschränkt/überlastet ...geht aber auch via E-Mail, Fax, und schlicht analog mit Brief-Post.
Gruß
w.
Da passt irgendwas nicht zusammen. Wenn er für verschollen erklärt wurde, gibts doch eine Rente nach 49 SGB VI? Hier bestimmt die DRV den Todestag. Schauen Sie in den Bescheid was los ist.
Und was spricht Ihrer Auffassung nach dagegen, dass die Rentenversicherung eben jenen 01.04.1945 festgestellt hat? Ausreichend belastbare Anhaltspunkte liegen ja vor.
Aber vor allem: in wiefern ist das für die Antwort auf die Frage relevant?
ansatzweise Begründung:
- Oma hat wieder geheiratet ...wohl unwahrscheinlich, oder!?
- es wurde/jetzt festgestellt, das Opa keine 60 Monate als Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung hatte, was Grundvoraussetzung für eine Witwenrente wäre, sie deswegen zu Unrecht gezahlt worden ist.
Wie oben mehrfach erwähnt, die Begründung steht definitiv in dem Schreiben drin.
Sie können sich mit dem Schreiben auch an Ihr örtliches Versicherungsamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt wenden, um dort Hilfe/Aufklärung zu bekommen. Die telef. Kontaktaufnahme in alle Richtungen ist zz. sehr eingeschränkt/überlastet ...geht aber auch via E-Mail, Fax, und schlicht analog mit Brief-Post.
Gruß
w.
Der Soldatentod ist doch einem Tod wegen Arbeitsunfall gleichzusetzen. Oder?