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grosse Witwenrente aus der knappschaftlichen Rentenversicherung

von Inge08.02.2009 | 22:42
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4 Antworten

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Guten Tag! Was ist jetzt richtig? Ich bekomme eine große Witwenrente teilweise aus knappschaftlicher Tätigkeit und aus der allg. RV. Der Rentenfaktor aus knappschaftlicher Tätigkeit wurde berechnet met dem Rentenartfaktor 0,8 aber es fand keine zusätzliche Multiplikation statt mit 1,3333 für diese Punkte. Da habe ich verwiesen nach SGB VI(7) aber da wurde von Knappschaft Bahn See gesagt, dass das nur für geschiedene Leute zählt. Dieses Thema wurde schon besprochen am 28.05.2007, da konnte ich heraus nehmen, dass ich Recht habe auf die zusätzliche Multiplikation von 1,3333. Aber Knappschaft Bahn See sagt nein. Was ist jetzt gerichtlich richtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Rentenartfaktor drückt das Sicherungsziel einer Rente aus. Nach § 82 Nr. 1 SGB VI wird dies bei der Altersrente mit einem Faktor von 1,3333 berücksichtigt. Witwen und Witwern wird hier stets einer geringerer Rentenartfaktor zugrunde gelegt, da ein Haushaltsangehöriger nicht mehr da ist. In Ihrem Fall ist dies nach § 265 Abs. 7 SGB VI mit 0,8 zutreffend berechnet worden.

Sonderfall der Hinterbliebenenrenten: bei der Erziehungsrente ... an geschiedene frühere Ehegatten, die ein Kind bis zum 18. Lebensjahr erziehen, ... gilt der Multiplikator 1,3333.

Aus der Ferne betrachtet würde meines Erachtens eine gerichtliche Klärung nicht zum Erfolg führen.

3 Antworten

Schiko.am 08.02.2009 | 23:48
Dies sehe ich zur nächtlichen Stunde noch so, nach zwei Flaschen Kon- drauer und einer frischen Mass. Als Rentenfaktor gilt 1,0000, für den Knappschaftsrentner 1,3333 . Bekanntlich beträgt ja die Witwenrente 60%, wenn nicht gar nur 55 %. Dadurch ermäßigt sicher Faktor 1,000 auf. 0,6000, der Faktor der Knapp- schaft von 1,3333 auf 0,8000. Dies könnte man ja auch so ausdrücken 1,0000 bzw,. 1.3333 Rentenwert mal Entgeltpunkte und vom Ergebnis 60% , dies ist Jacke wie Hose. Dies ist zwar nicht gerichtlich, sondern frei nach Schiko. MfG: Mit freundlichen Grüßen.
PISAam 09.02.2009 | 07:47
Der Rentenartfaktor ausserhalb der knapp.RV liegt bei 0,6. Bei Ihnen ist die Multiplikation mit 1,3333 erfolgt, da Ihr Faktor 0,8 beträgt. Ihr Rentenbescheid ist also völlig korrekt und richtig!!!!!
Ingeam 09.02.2009 | 09:28
Herzlichen Dank für diese Information. Jetzt ist alles klar. Auf diese Weise hätte Knappschaft Bahn See das auch erklären können.
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