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Experten-Antwort

Große Witwenrente, die sich aus einer EM- Rente ableitet, die mit einer Unfallrente zusammengetroffen ist

von Tonitest11.03.2014 | 01:16
1633 Ansichten
3 Antworten

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Liebe Experten, ich möchte im Rahmen eines Forschungsprojektes gerne einen etwas komplexeren Fall verstehen. Es geht hier um eine Witwe, die 630 Euro Witwenrente (keine eigene GRV- Rente) bezieht und von der Grundsicherung aufgestockt werden muss. Ihr verstorbener Ehemann (hat als Monteur ganz gut verdient) hat eine Unfallrente und eine EM- Rente bezogen, aus der sich jetzt ihre Witwenrente ableitet. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird beim Zusammentreffen einer Unfallrente (im konkreten Fall Mde 30%) mit einer EM-Rente der GRV eine Ruhensberechnung durchgeführt, bei der ein bestimmter Grenzbetrag ermittelt wird; wenn die Summe aus Unfallrente und EM- Rente (abzgl. Freibeträge) diesen Grenzbetrag überschreitet, bliebt die Unfallrente unangetastet, aber die EM- Rente wird um einen sog. "Ruhensbetrag" gekürzt. Stimmt das soweit im Grundsatz? Jetzt wird es interessant: Wenn nun der Betroffene stirbt und eine Witwe (ohne weitere Einkünfte) hinterlässt, heißt das dann, dass ihre Witwenrente auf der Grundlage der -um den Ruhensbetrag gekürzten(!?)- EM- Rente berechnet wird, das sie also im Ergebnis niedriger ausfällt, als wenn der verstorbene Ehemann keine Unfallrente bekommen hätte? Die geradezu absurde Konsequenz einer solchen Regelung wäre ja im Prinzip folgende: je höher die Unfallrente der BG ist, desto stärker wird gegebenenfalls die GRV- EM- Rente gekürzt, und desto niedriger fällt dann letztlich auch die von dieser EM- Rente abgeleitete Witwenrente aus. Ist das wirklich so? Gibt es da schon Erfahrungen/Beispielfälle/Klagen/Urteile? Seit wann ist das so? Letzte Frage: Hat die 2000 erfolgte Reform, bei der -vereinfacht gesagt- EU/BU durch EM ersetzt wurde, etwas damit zu tun- wenn ja, was? Vielen Dank!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wie Jonny schon richtig erklärt hat, ist nicht die geminderte EM-Rente Grundlage für die Berechnung der Witwenrente.

Die Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zunächst in voller Höhe festgestellt. Erst anschließend wird geprüft, inwieweit es aufgrund der Gewährung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu einer Anrechnung nach § 93 SGB VI kommt.

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2 Antworten

Jonnyam 11.03.2014 | 08:14
Nein, die Witwenrente wird nicht ausgehend von dem niedrigeren Betrag berechnet. Deshalb gibt es auch keine Erfahrungen und es ist auch nichts absurd. Allerdings gibt es ebenfalls für das Zusammentreffen von Witwenrenten aus GRV + GUV Ruhensbestimmungen (ohne Freibetrag). Wie wäre es denn, mal den § 93 SGB VI zu erforschen? Es muß ja nicht gleich ein ganzes Projekt sein meint jedenfalls Jonny
GroKoam 11.03.2014 | 10:58
Gute Idee sich die Hausaufgaben vom Forum machen zu lassen.
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