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Experten-Antwort

große Witwenrente - freiwillige Beiträge zur RV

von WitweDoris24.04.2012 | 15:18
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7 Antworten

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Guten Tag! Ich bin Jahrgang 1952, bekomme eine große Witwenrente und bin arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit endet bald, ich werde aber aus persönlichen Gründen Hartz IV ablehnen, auch wenn das ziemlich knapp wird. Wie sieht das mit freiwilligen Beiträgen zur RV aus? und wie mit Erhalt einer Anwartschaft. Vielen Dank schon mal im voraus für Antwort! Doris

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bevor die Arbeitslosigkeit endet, sollten Sie auf jedem Fall einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle wahrnehmen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Wichtig ist dabei die Frage, wie ein bestehender Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung für die Zukunft erhalten werden kann bis ein evtl. Anspruch auf eine Altersrente besteht. Dies kann zum einen erfolgen über die weitere Meldung bei der Arbeitsagentur. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug können als sogen. Anrechnungszeiten den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten. Durch die evtl. Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann auch die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten werden. Sie sollten sich beide Möglichkeiten beim persönlichen Beratungsgespräch erläutern lassen.

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6 Antworten

Hanniam 24.04.2012 | 16:43
Die Witwenrente würde ohnehin angerechnet auf Hartz IV; ob dann noch viel rauskläme, wissen wir nicht. Zu den übrigen Fragen: Nehmen Sie Ihren Versicherungsverlauf und gehen damit zu einer Beratungsstelle. Einen pauschalen Rat wird Ihnen hier kaum jemand geben können, weil niemand Ihre Biographie kennt.
Schießl Konradam 24.04.2012 | 17:54
Freiwillige Beiträge wären nur ein Geschenk für die Rentenversicherung, für Sie aber nutzlos. Es sei, Sie haben nie Beiträge bezahlt, be- kommen keine gesetzliche Renten weil nur vier Geburten nachgewiesen werden können. Mit 65 Jahren oder auch später können Sie das fehlende Jahr für eine Rente, das sind derzeit 940.80 jährlicher Mindestbeitrag nachzahlen und Rente bekommen. Für die vier Geburten ab 1.7.2012 a/ 28,07 und Brutto 112,28. Für nur Geburten ab 1992 erübrigt sich dies, es werden sechs Jahre gutgeschrieben, da i ist also keine Nachzahlung nötig.
Janam 24.04.2012 | 18:31
Sind sie wirklich der echte Schiko? ich glaube es nicht. Der echte Schiko hat mir 2008 mit seinem Rat sehr geholfen. Ich habe seine E-Mail Adresse, er hat sich schon 3 J. nicht mehr gemeldet. Ich finde es doof sollte jemand diesen Namen nehmen. Ob der echte Schiko überhaupt noch lebt.
Gigiam 24.04.2012 | 18:45
Hallo @Jan, ich habe auch so meine Zweifel am falschen "Schiko". Schiko konnte zumindest noch rechnen. Vier Kinder ab 1992 geboren sind 12 Jahre und nicht 6 Jahre. Gigi
Janam 24.04.2012 | 18:51
Genau Gigi, da will sich einer mit fremden Federn schmücken.
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