Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hannah,
bitte warten Sie zunächst den schriftlichen Rentenbescheid ab, aus dem die Anrechnung der Rente mit der entsprechenden Rechtsgrundlage (§ 93 Sechstes Sozialgesetzbuch) hervorgeht. Sie können dann mit dem Bescheid erneut in eine Beratungsstelle der Rentenversicherung kommen, damit Ihnen die Rechtslage erläutert werden kann.
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