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Experten-Antwort

Große Witwenrente Kürung Gewerbebetrieb

von Flitzerpunkt21.06.2012 | 10:25
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3 Antworten

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Hallo, bei erhalt einer großen Witwenrente und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kommt es zu einer Kürzung. Wie verhält es sich in fologenden Fall: Ehemann verstorben hatte Gewerbebetrieb. Nach Tod Abmeldung im HR und Abmeldung Gewerbebetrieb. Jedoch steuerlich als ruhender Gewerbebetrieb fortgeführt. (Auflösung stiller Reserven wäre finanzieller Ruin). Vermietung ist an eine GmbH erfolgt an der eine 5%ige Beteiligung besteht. Ansonsten Arbeitnehmerverhältnis bei dieser GmbH. Wie wird die Kürzung der Witwenrente für den ruhenden Gewerbebetrieb errechnet oder gibt es keine Kürzung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Einkommensanrechnung orientiert sich am steuerlichen Gewinn, dieser stellt das anzurechnende Einkommen dar. Dem Beitrag von „Sozialröchler?“ wird daher zugestimmt.

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2 Antworten

NBGFUNam 21.06.2012 | 14:30
Hallo, in erster Linie richtet sich das Rentenrecht an das Steuerrecht. Sofern die Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einnahmen aus Kapitalvermögen dargestellt sind, könnte sich eine andere Betrachtung ergeben als würde es sich hier um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit handeln. Darüber hinaus wäre es sinnvoll sich direkt an die Sachbearbeitung Ihrer Rentenversicherung zu wenden, damit sie unmittelbar eine erschöpfende Auskunft erhalten.
Sozialröchler?am 21.06.2012 | 19:22
... nur wenn der Freibetrag überschritten wird. Das können Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung sein. Auch Einnahmen aus Kapitalerträgen wären evtl. möglich. Die rentenrechtliche Einordnung orientiert sich am Steuerrecht. Maßgeblich ist der Einkommensteuerbescheid, den Sie dem Rentenversicherungsträger vorzulegen haben. Ohne die steuerliche Beurteilung zu kennen, wird Ihnen die Sachbearbeitung auch nicht viel weiterhelfen können, als Sie nun hier schon erfahren haben.
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