Große Witwenrente, Regelaltersrente

von
Carolin Erdmann

Hallo,

seit des Ablebens meines Ehemannes beziehe ich die große Witwenrente (nach altem Recht) der Deutschen Rentenversicherung sowie eine Betriebsrente für Hinterbliebene der VBL.

Was geschieht mit diesen Leistungen, wenn die Regelaltersrente einsetzt?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

von
Charly

Sobal Sie die Regelaltersrente bekommen wird diese auf die Witwenrente angerechnet.
Allerdings nur ein Teil davon.

Kurze Beispielrechnung:
BRUTTORegelaltersrente - 14 %
= fiktive Nettorente

fiktive Nettorente x 40 %
= Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente

Die Betriebsrente müsste unvermindert weitergezahlt werden.

von
Carolin Erdmann

Vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.

Ihre Beispielrechnung mal mit fiktiven Zahlen gerechnet ergäbe also:

Regelaltersrente: 500 EUR
Witwenrente: 1000 EUR

Fiktive Nettorente =
500 EUR - 14% (70 EUR) = 430 EUR

Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente =
430 EUR - 40% = 258 EUR

Monatlicher Auszahlbetrag:
1000 EUR - 258 EUR = 743 EUR
+
500 EUR (Regelaltersrente)
+
VBL-Rente.

Ist das so korrekt?

von
Magnus

Zitiert von: Charly

Kurze Beispielrechnung:
BRUTTORegelaltersrente - 14 %
= fiktive Nettorente

fiktive Nettorente x 40 %
= Anrechnungsbetrag auf die Witwenrente

Die fiktive Nettorente wird nur dann auf die Witwenrente angerechnet, wenn der Freibetrag von derzeit 771,14 € überschritten wird!
Nachdem in Ihrem Beispiel die Regelaltersrente unter dem Freibetrag liegt, erfolgt überhaupt keine Einkommensanrechnung.

von
Carolin Erdmann

Vielen Dank auch für Ihre Antwort, Magnus.

Heißt das im Umkehrschluss, dass in diesem fiktiven Beispiel mit Eintritt in die Altersrente alle drei Renten, mithin

- Witwenrente der Deutschen Rentenversicherung
- Witwenrente der VBL
- Regelaltersrente

in vollem Umfang ohne Abzüge oder Anrechnungen ausgezahlt werden?

von
Charly

Zitiert von: Magnus

Die fiktive Nettorente wird nur dann auf die Witwenrente angerechnet, wenn der Freibetrag von derzeit 771,14 € überschritten wird!

Upsi.... ja hab ich voll übersehen.

Also nochmal

Bruttorente (z. B. 1000 €) - 14 %
= Fiktives Netto (z. B. 860 €)

Wenn das Fiktive Netto den Freibetrag von 771,14 € übersteigt (z. B. hier um 88,86 €)

dann wird der übersteigende Betrag zu 40 % angerechnet (88,86 € x 40 = 35,54 €)

Witwenrente - 35,54 €

Experten-Antwort

Hallo Frau Erdmann,

ja, sofern Ihre Regelaltersrente den Freibetrag (derzeit in den alten Bundesländern 771,14 Euro) nicht übersteigt, werden allen Renten voll ausgezahlt.

von
Carolin Erdmann

Lieber Charly, lieber Magnus, liebe(r) Experte/in:

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihnen alles Gute.

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